Die Eckpunkte der Gesundheitsreform
Durch die Gesundheitsreform sollen die Beiträge zu den gesetzlichen Krankenkassen und damit die Lohnnebenkosten gesenkt werden. Sinn der Sache ist eine Stärkung der Wirtschaftskraft.
Die wichtigsten Eckpunkte der Gesundheitsreform im Überblick:
ZAHNERSATZ
- Zahnersatz wird aus dem Katalog der gesetzlichen Kassen gestrichen
- Ab 2005 wird der Zahnersatz aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse ausgegliedert.
- Eine zusätzliche Absicherung für den Zahnersatz wird sowohl von gesetzlichen als auch von privaten Versicherungsträgern angeboten werden.
- Für den Zahnersatz soll eine Versicherungspflicht gelten.
KRANKENGELD
- Das Krankengeld wird ab 2006 allein durch die Versicherten finanziert
- Das bisher von der siebten Krankheitswoche an zu zahlende Krankengeld sollen Arbeitnehmer von 2006 an allein und ohne Arbeitgeberzuschuss versichern. Das ist ein Jahr früher als Ende Juli in den Eckpunkten zwischen Regierung und Opposition vereinbart. Die Versicherten sollen einen Sonderbeitrag von 0,6 Prozent des Bruttoeinkommens zahlen.
ZUZAHLUNGEN UND BEFREIUNGSMÖGLICHKEITEN
- Grundsätzlich müssen bei allen Leistungen zehn Prozent zugezahlt werden. Es gilt allerdings eine Höchstgrenze für die Zuzahlung von zehn Euro, fünf Euro sind mindestens fällig.
- Die Zuzahlung bei Arzt und Zahnarzt beträgt jeweils zehn Euro je Quartal und Behandlungsfall; bei Behandlung auf Überweisung entfällt sie.
- Im Krankenhaus beträgt die Zuzahlung täglich zehn Euro, sie wird für höchstens 28 Tage pro Jahr erhoben.
- Für häusliche Krankenpflege und Heilmittel sind zehn Euro Praxisgebühr plus zehn Prozent der Kosten zu zahlen.
- Für alle Zuzahlungen zusammen gilt die Höchstgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens, bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei ein Prozent. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von allen Zuzahlungen befreit.
STREICHUNG
- Die Kassen beteiligen sich nicht mehr an den meisten Taxifahrten zur ambulanten Behandlung.
- Gestrichen werden das Sterbegeld, Sterilisation aus nicht-medizinischen Gründen und Entbindungsgeld.
- Sehhilfen erstattet die Kasse nur noch für Jugendliche bis 18 und schwer Sehbehinderte.
- Künstliche Befruchtung wird nur noch eingeschränkt bezahlt.
- Eine Reihe rezeptfreier Medikamente wird nicht mehr bezahlt.
- Einige versicherungsfremde Leistungen der Krankenkasse werden durch eine Erhöhung der Tabaksteuer finanziert.
BEITRÄGE
- Für Arbeitnehmer kommen Beträge zur Zahnersatz-Absicherung und ab 2006 für das Krankengeld hinzu.
- Bei nachgewiesener Vorsorge der Patienten dürfen Kassen einen Finanzbonus einräumen.
- Auch Beitragsrückerstattungen oder Tarife mit Selbstbehalt sollen für freiwillig Versicherte möglich sein.
KRANKENKASSEN
Durch die Reform werden die Kassen 2004 um rund 10 Milliarden Euro entlastet. Davon können sie 3 Milliarden zum Abbau ihrer Schulden verwenden, der Rest muss zur Senkung des Beitragssatzes genutzt werden. Das Gesetz soll sicher stellen, dass die Kassen die geforderte Senkung umsetzen. Innerhalb von vier Jahren soll das Defizit abgebaut sein. Von 2004 an sollen die Kassen die Rücklagen wieder um jährlich 2 Milliarden Euro auffüllen.
ÄRZTE
Ärzte müssen sich künftig fortbilden Sie müssen Fortbildungsnachweise erbringen, sonst kann es Nachteile bei der Vergütung geben. Honorare werden auf feste Preise umgestellt. Steigende Ärztezahlen sollen ab 2007 nicht mehr automatisch zu höheren Kassenausgaben führen, wenn dies nicht durch mehr Krankheitsfälle gerechtfertigt ist. Kassen müssen Hausarztmodelle anbieten. Krankenhäuser können sich an ambulanter Behandlung beteiligen.
PHARMABRANCHE:
- Auch für neue Medikamente ohne erkennbaren Zusatznutzen soll es die billigeren Festbeträge geben.
- Versandapotheken werden zugelassen.
- Apotheker dürfen bis zu drei Filialen haben.
- Die Preisbindung für rezeptfreie Mittel fällt, Re- Importe müssen billiger abgegeben werden.
- Im Arzneimittelbereich müssen die Firmen eine Belastung von drei Milliarden Euro schultern.