Modell des PKV-Verbandes
Als Alternative zu Bürgerversicherung und Pauschalprämie hat der Verband der privaten Krankenversicherung auf seiner Mitgliederversammlung in Berlin ein eigenes Reformkonzept für ein langfristig tragfähiges Krankenversicherungssystem vorgelegt. Ziel ist es, auf Basis der jetzigen Systemstrukturen, mit einer optimierten Koexistenz von umlagefinanzierter gesetzlicher und kapitalgedeckt finanzierter privater Krankenversicherung, einen zukunftssicheren, generationengerechten und bezahlbaren
Versicherungsschutz für alle zu gewährleisten. Bei Umsetzung des PKV-Reformkonzepts können die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um ca. 4,8 Prozentpunkte – von heute durchschnittlich 14,2 Prozent auf dann ca. 9,4 Prozent – gesenkt werden. Damit bleibt die GKV dauerhaft – auch in der Spitze der demografischen Belastung – finanzierbar.
„Dies schafft die notwendigen finanziellen Spielräume für mehr eigenverantwortliche private Vorsorge. Der Einzelne erhält mehr Entscheidungsspielräume mit Wahlmöglichkeiten. Nur so kann eine qualitativ hochwertige Breitenversorgung erhalten werden“, erklärte der Vorsitzende des PKV-Verbandes, Reinhold Schulte, vor der Presse in Berlin. Das PKV-Modell sieht vor, die umlagefinanzierte GKV auf ihre Kernaufgaben
zu begrenzen und die angesichts der demografischen Entwicklung notwendige Kapitaldeckung auszuweiten. Mit der Konsequenz, dass mehr Leistungen und Menschen in einer kapitalgedeckten privaten Krankenversicherung (PKV) abgesichert werden.
Nach Auffassung des PKV-Verbandes bieten sich im derzeitigen Leistungskatalog der GKV drei Bereiche an, die zur Eigenvorsorge geeignet sind und – freiwillig oder obligatorisch – über die PKV sachgerecht und demografiefest abgesichert werden sollen: Private Unfälle, Krankengeld sowie Zahnbehandlung und Zahnersatz. Durch eine Ausgliederung dieser drei Leistungsbereiche würde die GKV sofort um rd. 28 Milliarden Euro entlastet. Damit könnte der Beitrag um ca. 2,9 Prozentpunkte sinken.
Daneben gehören weitere Leistungsarten der GKV auf den Prüfstand:
Satzungsleistungen, wie z.B. Kuren, sind freiwillige Leistungen und deshalb sachgerecht privat zu finanzieren. Versicherungsfremde Leistungen sollten konsequenterweise vollständig aus dem Leistungskatalog herausgenommen und – wo nötig – steuerfinanziert werden. Auch die heutige Zuzahlungsregelung muss nach Auffassung der privaten Krankenversicherer neu gestaltet werden. Die Selbstbeteiligung ist in der GKV
im internationalen Vergleich niedrig. Eine stärkere Eigenbeteiligung der Versicherten würde eine ausgabensteuernde Wirkung entfalten, ohne den Kernbestand des medizinisch Notwendigen zu gefährden. Diese Maßnahmen entlasten die GKV um weitere rund 6,9 Milliarden Euro, was einer Beitragssatzsenkung von etwa 0,7 Beitragspunkten entspricht. Damit mehr Menschen die Möglichkeit haben, eine kapitalgedeckte private
Krankenversicherung abzuschließen, muss die Wahlfreiheit für die Versicherten erweitert werden. Voraussetzung dafür ist eine deutliche Absenkung der Versicherungspflichtgrenze – zumindest auf den Stand vor ihrer drastischen Anhebung Anfang 2003. Auch dies ist ein unverzichtbarer Beitrag zur Generationengerechtigkeit. Bereits heute erbringen die Privatversicherten einen überproportionalen
Finanzierungsanteil für das Gesundheitswesen von jährlich rd. 8,5 Milliarden Euro. Wird die Versicherungspflichtgrenze gesenkt, erhöht sich dieser Finanzierungsanteil – zum Nutzen aller.
Auch die PKV leistet ihren Reformbeitrag: sie ermöglicht allen freiwillig in der GKV-Versicherten die Wahl zwischen GKV und PKV. Nach einem bereits im letzten Jahr vorgestellten Konzept soll künftig jeder freiwillig GKV-Versicherte bis zum 55. Lebensjahr in einen Basisschutz der PKV wechseln können – ohne Risikozuschlag und mit Annahmegarantie. Freiwillig GKV-Versicherte über 55 Jahre erhalten – begrenzt auf einen Zeitraum von 12 Monaten – die gleiche Wechselmöglichkeit. Und allen GKV-Versicherten stehen innerhalb der ersten sechs Monate, nachdem sie erstmalig versicherungsfrei geworden sind, auch alle höherwertigen Produkte der PKV offen, wobei der Risikozuschlag auf 30 Prozent begrenzt ist. Schulte: „Durch diese Öffnungsaktionen wird ein uneingeschränkter und fairer Systemwettbewerb zwischen GKV und PKV möglich. Für die Umsetzung sind aber gesetzgeberische Änderungen erforderlich – deshalb brauchen wir an dieser Stelle die Unterstützung durch die Politik.“
Daneben ermöglicht das PKV-Konzept auch mehr Wettbewerb innerhalb der privaten Krankenversicherung selbst. Im Rahmen des Basisschutzes können alle neu PKV-Versicherten ihren Versicherer nachteilsfrei wechseln. Weil Familien- und Kinderförderung gesamtgesellschaftliche Aufgaben und damit nicht über Beiträge, sondern über öffentliche Haushalte zu finanzieren sind, schlagen die privaten Krankenversicherer einen eigenen, steuerfinanzierten Beitrag für Kinder in der GKV und PKV vor. Auf den Prüfstand stellt das PKV-Konzept auch die beitragsfreie Familienmitversicherung: Nicht berufstätige, kinderlose und nicht pflegende Ehepartner sollen künftig einen eigenen Beitrag in die GKV zahlen. Aus diesen beiden Maßnahmen resultiert insgesamt eine Beitragssatzsenkung von etwa 1,2 Beitragssatzpunkten. Um den Arbeitsmarkt nicht weiter mit steigenden Lohnzusatzkosten zu belasten, spricht sich der PKV-Verband für eine Abkoppelung des Anstiegs der Gesundheitskosten von den Lohnkosten aus. Dies gelingt durch eine Festschreibung des Arbeitgeberzuschusses. Über dessen Höhe ist politisch zu entscheiden.
„Um die sehr gute gesundheitliche Breitenversorgung in Deutschland zu sichern“, so das Fazit von PKV-Verbandschef Schulte, „brauchen wir keine Zerschlagung des bisherigen Systems, sondern eine Optimierung der Koexistenz von PKV und GKV. Bürgerversicherung und Pauschalprämie – beides bürokratische Monster mit großem Staatseinfluss – lösen kein einziges strukturelles Problem in der GKV. Ganz im Gegenteil: indem sie die Herausforderung der demografischen Entwicklung negieren, schaffen sie zusätzliche Probleme und belasten unsere Kinder und nachwachsende Generationen mit steigenden Kosten. Demgegenüber zeigt das PKV-Reformkonzept, dass nachhaltige Reformen im bestehenden System möglich sind. Zudem quantifiziert es deren Wirkungen.
In der Summe ist in der GKV eine Beitragssatzsenkung auf rd. 9,4 Prozent möglich. Dies schafft den für Eigenverantwortung notwendigen Spielraum, entlastet die Lohnzusatzkosten, führt zu mehr Wettbewerb im System. Für die gesamte Bevölkerung wird die Finanzierung der Krankenversicherung demografiefest und generationengerecht gestaltet. Und für alle wird es auch langfristig eine qualitativ hochwertige Versorgung
geben.“