Gesundheitsreform 2006
Mit dem Eckpunktepapier der Koalition sind die Beratungen zur Gesundheitsreform durch die Arbeitsgruppe und die Koalitionsspitzen zu einem Ergebnis gelangt.
Positiv für die PKV ist, dass die privat Krankenversicherten nicht in den Gesundheitsfonds einbezogen werden sowie die Versicherungspflichtgrenze nicht erhöht wird. Die Politik bekennt sich zudem deutlich zu einem Erhalt der privaten Krankenversicherung als Vollversicherer im Markt. Ansonsten stellen die Maßnahmen kaum Lösungen für das demographische und finanzielle Problem der Gesetzlichen dar. Dies wird auch dadurch deutlich, dass der Beitragssatz in der GKV zum 01.01.2007 um durchschnittlich 0,5 Prozentpunkte angehoben werden soll. Die PKV kann aus diesem Grunde Ihren strategischen Vorteil weiter ausbauen und gilt heute noch viel mehr als die bessere Alternative.
Dieser Vorteil der PKV wird durch das neue Finanzierungsmodell weiter verstärkt. Denn zukünftig wird die Mitversicherung von Kindern durch Steuern finanziert und eine weitere Belastung in der Privaten entfällt.
Leider wurden aber auch die Zugangsvoraussetzungen für den Wechsel in die PKV verschärf. In dem Papier heißt es, dass Arbeitnehmer erst dann zur Privaten wechseln können, wenn sie 3 Jahre in Folge oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) verdienen.
Aus diesem Grunde sind freiwillige Mitglieder gezwungen zu handeln, sofern der Status „freiwillig“ bisweilen noch keine 3 Jahre andauert. Erfahrungsgemäß gelten die Fristen ab dem Zeitpunkt der ersten Lesung des Gesetzes. Wir gehen derzeit davon aus, dass Personen, die nach den heute geltenden gesetzlichen Bestimmungen die Möglichkeit zum Übertritt in die PKV haben, bis zum Inkrafttreten der Gesundheitsreform 2006 eine private Krankheitskostenvollversicherung wirksam abschließen können.
Wer also nicht 3 weitere Jahre in der GKV verweilen will muss in den nächsten Wochen handeln.