Private Krankenversicherung
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Zusammenfassung

Wer in dem Prozess steht, die private Krankenversicherung als alternative Form zur gesetzlichen bei der Kostenerstattung von Gesundheitsausgaben zu überprüfen, der muss sich im Detail mit vielen strukturellen Fragen auseinandersetzen. Neben den klassischen Einwänden von Beitragsentwicklung, Familiensituation und Rentenalter stehen insbesondere Rechnungs- und Kalkulationsmethoden im Vordergrund. Zu häufig wird das Interesse des Betrachters weg von den Problemen der Gesetzlichen und hin zu Kritikpunkten der Privaten gerichtet. Maßgebend ist aber vielmehr ein Vergleich zwischen den Systemen in den einzelnen Themenbereichen selbst. Wer einen solchen Vergleich anstellt, dem werden zunehmend Schwachstellen der gesetzlichen Krankenversicherung offenbart, die in dieser Ausführlichkeit i.d.R. vorher nicht bekannt waren. Aus diesem Grund hat sich diese Untersuchung auf die Gegenüberstellung von GKV und PKV konzentriert. Die Zusammenfassung der Ergebnisse wird im Folgenden kurz dargestellt.

Mit dem Lebensalter steigt die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Aufgrund der demografischen Entwicklung der Bevölkerungsstruktur - mit mehr alten und weniger jungen Menschen - nehmen auch die Gesundheitsausgaben zu. Sowohl die gesetzlichen als auch die privaten Krankenversicherungen müssen sich der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen ständig anpassen.

Die GKV kalkuliert nach dem Umlageverfahren, bei dem die gesamten Kosten in vollem Umfang aus den laufenden Beitragseinnahmen finanziert werden. Die Vergreisung der Bevölkerung belastet das Finanzierungssystem der Gesetzlichen in erheblichem Maße, da für die gesetzlich Versicherten keine Altersrückstellungen oder sonstige finanzielle Vorsorgemaßnahmen für das Alter gebildet werden. Folglich bleiben den Kassen zur Kompensierung der exponentiell zunehmenden Leistungsausgaben nur folgende Möglichkeiten: Erhöhung ihrer Prozentsätze und/oder Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, weitere Leistungsbeschränkungen, Erhöhung der Zuzahlungsverpflichtungen ihrer Versicherten und verstärkter Wettbewerb um neue junge Mitglieder mit hohem Einkommen.

Die PKV arbeitet nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren, das nach dem Äquivalenzprinzip auch die zukünftig erwartete Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen in die Beitragskalkulation einbezieht. Private Krankenversicherungen kennen keine Verschiebung von Beiträgen auf andere Generationen. Jede Generation zahlt grundsätzlich ihre eigenen Beiträge. Daher sind in der PKV die heute noch Jungen später nicht von der Zahlungsfähigkeit und Belastbarkeit der nachwachsenden Versicherten abhängig.

Hieraus begründet sich der überproportionale Beitragsanstieg der gesetzlichen im Vergleich zur privaten Krankenversicherung in der Vergangenheit, welcher mit einer Vielzahl von Leistungseinschränkungen zusätzlich untermauert wird. Eine Änderung des Trends in der Entwicklung der Demografie ist nicht abzusehen. Dadurch werden sich die Einschneidungen und Beitragsanpassungen in der Zukunft noch weiter verschärfen. Die gesetzliche Rentenversicherung hat die gleichen Schwierigkeiten. Hier können allerdings Selbstständige der Rentenversicherungspflicht entkommen. Kaum noch ein Freiberufler zahlt aufgrund von Effektivitätsrechnungen freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Angestellte werden leider in die Versicherungspflicht der Rentenversicherung einbezogen. Ihnen bleibt nur die Möglichkeit, der gesetzlichen Krankenversicherung bei Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze den Rücken zu kehren. Eine interessante Alternative ist in diesem Zuge immer die Private.

Stellt man die Leistungen von privaten und die im SGB geregelten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen gegenüber, so lässt sich eindeutig feststellen, dass das Leistungsspektrum der Privaten ein höheres Niveau als das der Gesetzlichen hat. Ursache dafür sind die unterschiedlichen Abrechnungsmechanismen, die dem Arzt bei Privatversicherten ein höheres Entgelt versprechen und damit mehr Wahlfreiheit und Aufmerksamkeit garantieren. Zu erwähnen sind im ambulanten Bereich neben der vollen Erstattung von Medikamenten, höhere Vergütungen bei Brillen etc. insbesondere die Heilpraktikerleistungen.
Im zahnärztlichen Bereich überzeugt die Private mit höheren Zahnersatzanteilen und einer über die Mindestleistung hinausreichende Versorgung (Goldinlays usw.).
Der stationäre Bereich bietet gesetzlich Versicherten bei belegärztlicher Versorgung im Mehrbettzimmer eine eingeschränkte Auswahl von Krankenhäusern. Die Private hingegen besticht mit freier Arzt- und Krankenhauswahl, Einbettzimmer mit Fernseher, Radio und eigener Nasszelle sowie Erstattung von Rechnungen aus dem Ausland.

Ein weiteres Feld der Untersuchung war die Familiensituation in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Hier hat die Analyse ergeben, dass kinderreiche Familien durch die kostenlose Mitversicherung weiterer Familienmitglieder kinderreiche Familien in der GKV besser aufgehoben sind. Für alle anderen Familien rechnet sich im Rahmen einer soliden Kalkulation die Private in vielen Fällen.
Für eine Familie mit 2 bis 3 Kindern, bei der die Ehefrau zum späteren Zeitpunkt wieder berufstätig sein wird, ist die Private im gesamten Verlauf günstiger, auch wenn bei der Mitversicherung aller Familienmitglieder der Beitrag für die Private den der Gesetzlichen übersteigt. Grund dafür sind die Einsparungspotenziale vor und nach der Mitversicherung aller Personen.
Zuguterletzt liegt die PKV im realen Preis-Leistungs-Verhältnis bei der Vielzahl aller Möglichkeiten auch bei der Mitversicherung von mehreren Personen im Regelfall unter dem Satz der Gesetzlichen und gilt auch für eine unsichere Planung als solides Instrument.

Ein weiterer viel diskutierter Themenbereich befasst sich mit der Situation im Rentenalter. Durch Neuregelungen in der Gesetzgebung werden insbesondere Rentner im Vergleich zur Vergangenheit stark in die Finanzierung der GKV einbezogen und noch stärker einbezogen werden müssen. Die Private hingegen kalkuliert die Beiträge mit Altersrückstellung, so dass eine Erhöhung aufgrund des Älterwerdens der versicherten Person nicht stattfindet. Zudem sind Sicherungsmechanismen wie der Standardtarif, der Basistarif, das Beitragssicherungsprogramm und eine Absenkung des Beitrags ab dem 65. Lebensjahr durch "§12 a VAG" eingebaut, um einem überproportionalen Beitragsanstieg entgegenzuwirken. Solche Instrumente besitzt die gesetzliche Krankenversicherung nicht, obwohl dies aufgrund der Ausgabenentwicklung im Rentenalter notwendig wäre.

Zusammenfassend kann jedem der Schritt in die private Krankenversicherung empfohlen werden, der zu günstigen Bedingungen wie junges Eintrittsalter, positiver Gesundheitszustand und kleine Familie in der Lage ist, das Gesundheitssystem durch den Status der Freiwilligkeit bei der gesetzlichen Krankenversicherung auszuwählen. Die private Krankenversicherung gilt nicht als Stern am Himmel und birgt auch Risiken, die nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden können. Sie ist aber im Vergleich zum ständigen Leistungsabbau der gesetzlichen Krankenversicherung die weitaus interessantere Alternative.

Private Krankenversicherung Vergleich
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