Das Umlageverfahren
Wie auch in der gesetzliche Rentenversicherung (GRV) werden die Beiträge in der GKV nach dem Umlageverfahren verteilt. Unter Umlageverfahren versteht man die Erhebung des Versicherungsentgelts, wobei die Ausgaben einer Periode nach einem Schlüssel auf die Versicherten umgelegt werden. Gelder, die eingehen, werden zum selben Zeitpunkt wieder ausgezahlt. Rückstellungen werden nicht gebildet. Genau wie in der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Bevölkerungsstrukturen nach Altersgruppen maßgebend. Eine Überalterung der Bevölkerung wirkt sich insoweit nachteilig aus, dass mehr ältere und damit höhere Kosten verursachende Mitglieder von immer weniger Beitragszahlern finanziert werden müssen. Betrachten wir die demografische Entwicklung und die Zukunftsprognose, so erkennen wir erhebliche Finanzierungsprobleme - sowohl bei der gesetzlichen Krankenversicherung als auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
Abbildung 3: Demografische Entwicklung in der Bundesrepublik
Quelle: Verband deutscher Rentenversicherungsträger: Statistische Angaben, 1990
In der jüngsten Vergangenheit konnten wir noch von einem Verhältnis zwischen Beitragszahler und Leistungsempfänger von 2 zu 1 ausgehen. Bei fortlaufender Entwicklung haben wir im Jahre 2025 eine Relation von 1 zu 1. Wegen der Überalterung muss ein umlagenfinanziertes Sozialversicherungssystem, wie wir es in Deutschland haben, grundlegend umgebaut und auf eine Mindestversorgung reduziert werden. Das jedenfalls fordern viele Politiker und Experten. Die bis zu diesem Zeitpunkt eingeläuteten Reformen sind nur der Anfang auf dem Weg zur Mindestabsicherung. Wie diese in der Zukunft aussehen wird, ist fraglich. Stärkere Leistungsreduzierungen und vermehrte private Absicherung als Kompensation sind die Ansätze.
Abbildung 4: Altersabhängige Krankheitskosten
Quelle: PKV-Verband, Zahlenbericht 1996/97, S. 49
Betrachtet man die Krankheitskostenentwicklung mit zunehmendem Alter und setzt diese in Relation zur Bevölkerungsentwicklung, so ist zur Problematik der GKV bezogen auf die Zukunft jeder weitere Kommentar überflüssig.
Das Anwartschaftsdeckungsverfahren
Die PKV ermittelt den Beitrag nach dem Äquivalenzprinzip. Er entspricht den aus dem gewählten Tarif zu erwartenden Leistungen unter Berücksichtigung des individuellen Risikos, gemessen an den Merkmalen Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand. Die Versicherten einer Risikogruppe tragen kollektiv das Gesamtrisiko ihrer Gruppe. Die PKV wendet grundsätzlich das Anwartschaftsdeckungsverfahren an, das die über die gesamte Vertragslaufzeit zu erwartenden Aufwendungen betrachtet. Bei diesem Verfahren wird neben einem periodenbezogenen Risikobeitrag ein Sparbeitrag zur Bildung einer Altersrückstellung berechnet. Die mit dem Lebensalter aufgrund höherer Gesundheitskosten steigenden Risikobeiträge werden kompensiert, indem diese Altersrückstellungen sukzessive aufgelöst werden. Die Beiträge der Versicherten bleiben konstant. Unvorhersehbare Einflüsse wie Inflation, sonstige Kostensteigerungen oder die Behandlung neuer Erkrankungen können in der Beitragskalkulation jedoch nur hypothetisch berücksichtigt werden.
Abbildung 5: Altersdeckungsrückstellungsverfahren
Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an: Verband der privaten Krankenversicherung (Hrsg): Wie werden die Beiträge kalkuliert?, 1996, S. 6 und vgl. Merkens,G. und Birgelen, W.: Die PKV, S. 134
Der hohe Rentneranteil und die geringere Gesamtzahl der Beitragszahler in der Zukunft berührt die private Krankenversicherung somit kaum, da jede Risikogruppe ihre eigenen Rückstellungen anspart und ein Ausgleich von Jung und Alt nicht stattfindet. Eine statistische Auswertung der Beiträge älterer Versicherter zeigt, dass sich das Preis-Leistungs-Verhältnis der PKV gegenüber der GKV nicht nur in jungen Jahren, sondern auch im Alter günstig staffelt.
Die private Krankenversicherung hat aufgrund der zu bildenden Altersrückstellungen im Vergleich zur gesetzlichen keine Probleme mit der Überalterung der Bevölkerung. Die älteren Versicherten werden nicht über die jungen finanziert, sondern haben ihre eigenen Rückstellungen hinterlegt. Wie auch bei der privaten Rentenversicherung, die Sparanteile und die daraus erwirtschafteten Zinsen für die Rentner ansammelt, kann die private Krankenversicherung bei solider Kalkulation entspannt in die Zukunft blicken. Risikofrei ist aber auch das System der Privaten nicht. Denn die Altersrückstellungen müssen den inflationären Verlauf der nächsten Jahre widerspiegeln, und das auf 30 Jahre zu schätzen, gilt als schwierig. Hier allerdings zeichnen sich gute PKV-Unternehmen mit einer soliden Beitragskalkulation aus, so dass die richtige Wahl eines Versicherungsunternehmens die langfristige Beitragsstabilität garantiert.
Abbildung 6: Entwicklung der Altersrückstellung in Mrd. DM
Quelle: PKV-Verband, Zahlenbericht 1996/97, S. 33 u. 51
Die angesammelten Alterungsrückstellungen aller PKV-Unternehmen beliefen sich bis Ende 1991 auf insgesamt ca. 34 Mrd. DM, Ende 1997 bereits auf ca. 75 Mrd. DM.
Diese Steigerung macht auch deutlich, dass die Politik der PKV-Unternehmen auf Beitragssicherung im Alter ausgerichtet ist.