Private Krankenversicherung
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Die Familiensituation

Die Berechnung des Familienbeitrags bei GKV und PKV.

Die spätere Familiensituation in der privaten Krankenversicherung gehört zu den am meisten diskutierten Themen im Rahmen eines Systemwechsels. Da in diesem Punkt sehr viel Unklarheit herrscht, ist es sinnvoll, die Familiensituation näher zu betrachten. Denn die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen berechnen den Beitrag für eine Familie unterschiedlich.
In die Kalkulation der Beiträge für eine vorliegende Familiensituation fließen sowohl bei der PKV als auch bei der GKV unterschiedliche Determinanten ein.

Tabelle 4: Determinanten der Familiensituation in GKV und PKV

Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung
Berufstätigkeit der Eheleute Berufsstatus (angestellt, verbeamtet, etc.)
Einkommen der Eheleute Anzahl der Kinder
Versicherungsstatus (pflichtig/freiwillig) Zeitpk. des Eintrittes ins Berufsleben der Kinder
Dauer des Erziehungsurlaubs Dauer der Berufstätigkeit aller Mitglieder
Beitragssatz der Krankenkasse Leistungskatalog
  Welches PKV-Unternehmen
  Eintrittsalter aller Personen
  Höhe der Beitragsrückerstattung
  Gesundheitsstatus aller Mitglieder
  Dauer des Erziehungsurlaubes

Grundsätzlich wird der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung unabhängig von der Anzahl der Familienmitglieder am Einkommen festgelegt. Kinder und der nicht berufstätige Ehepartner sind kostenlos mitversichert. Sind beide Eheleute berufstätig, so haben sie jeweils vom Einkommen abhängig eigene Beiträge an die Kassen zu entrichten. Die Kinder können in diesem Fall bei beiden Kassen, je nach Wunsch der Eltern, versichert werden. Dieser Status der kostenlosen Familienversicherung wird zur Zeit diskutiert.
Der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen befürwortet zwar die kostenlose Mitversicherung der Kinder, schlägt aber vor, den nicht berufstätigen Ehepartner beitragspflichtig einzuordnen. Zwei Modelle wurden angeraten: Entweder wird der Beitrag am Einkommen des berufstätigen Ehepartners angelegt, wobei ein Arbeitgeberanteil nicht existiert, oder es wird ein Pauschalbetrag (Kopfpauschale) berechnet.

Die private Krankenversicherung hingegen rechnet auf einer rein risikotechnischen Grundlage. Jede mitzuversichernde Person wird mit in die Beitragskalkulation einbezogen, so dass der nichtberufstätige Ehepartner und i.d.R. jedes Kind einen zusätzlichen Beitrag zu entrichten haben. Die Kinder müssen bei dem Ehepartner mitversichert werden, der das höhere Einkommen hat. In dem Fall, dass der Ehepartner, der sich privat versichert, ein niedrigeres Einkommen hat, können die Kinder kostenlos in der Familienversicherung des anderen Partners mitversichert bleiben, sofern dieser sich in der GKV befindet. Für Kinder besteht Kontrahierungszwang, d.h. das Versicherungsunternehmen muss die Kinder bei Geburt auch bei schwerwiegenden Erkrankungen aufnehmen.
Wer eine kinderreiche Familie gründen will, etwa mit 4 oder mehr Kindern, dem ist unter finanziellen Gesichtspunkten von dem Schritt in die Private abzuraten, da die Beiträge das Niveau der Gesetzlichen deutlich überschreiten würden. Für alle anderen ist es sinnvoll, die Beiträge für eine PKV zu kalkulieren, um zu überprüfen, ob die Vorteile der Gesetzlichen oder Privaten dominieren.
Bevor konkret ein Familienverlauf bei den Privaten dargestellt wird, muss überprüft werden, wie sich die PKV sowie die GKV in verschiedenen Konstellationen wie dem Beamtenstatus, der Selbstständigkeit oder der Elternzeit (Erziehungsurlaub) verhält.
Ist ein Partner verbeamtet (dies gilt ebenso für die freie Heilfürsorge), so sind die Kinder beihilfeberechtigt, d.h. sie werden mit 70 bzw. 80 Prozent bezuschusst, so dass die Mehrbelastungen äußerst gering gehalten werden.
Sollte ein Ehepartner die Berufstätigkeit wegen der Geburt eines Kindes aufgeben, um es ausreichend betreuen zu können, so ist die Person in der gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen der Elternzeit 36 Monate beitragsfrei weiterversichert, unabhängig davon, ob der arbeitende Partner Privat oder Gesetzlich krankenversichert ist. Dies gilt nicht für freiwillig versicherte Ehepartner. Falls der Ehepartner, der in die Elternzeit geht, vorher freiwillig in der Gesetzlichen versichert gewesen ist, müssen auch während der Elternzeit Beiträge berechnet werden. Dies ist unabhängig davon, ob der Ehepartner Privat oder Gesetzlich versichert ist. Von dem Recht der Beitragsverpflichtung wird aber in Praxis von der GKV sehr häufig kein Gebrauch gemacht.
Im Rahmen einer Selbstständigkeit kann eine nicht berufstätige Ehefrau über den Ehegattenarbeitsvertrag sozialversicherungspflichtig kategorisiert werden. Es verbleiben dabei zwar zu leistende Beiträge für die Sozialversicherung. Die sind aber im gleichen Zuge inklusive der Personalkosten steuerlich absetzbar sind, so dass Steuerspareffekte anfallen, die i.d.R. größer sind als die Beitragslast der Lohnnebenkosten.

Die Familiensituation unter dem Aspekt des gesamten Versicherungsverlaufs

Die verschiedenen Konstellationen haben unterschiedliche versicherungstechnische Konsequenzen, die eine fundierte Berechnung erschweren, insbesondere wenn eine zukünftige Familiensituation hypothetisch vorhergesagt werden muss. Aus diesem Grunde kann ein Verlauf i.d.R. nur vorhergesagt werden, wenn die konkrete Familiensituation bekannt ist. Alle anderen Berechnungen basieren auf Annahmen. Um aber in etwa eine Vorstellung für die Beitragsbelastung einer Familie zu bekommen, können Modellrechnungen angewendet werden.
Bei der folgenden Betrachtung wird der Beitragsverlauf der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung für die gesamte Vertragsdauer gegenübergestellt. Im Mittelpunkt steht eine klassische Familie mit zwei Kindern, bei der die Ehefrau zum späteren Zeitpunkt, in diesem Fall 10 Jahre nach Geburt des ersten Kindes, wieder berufstätig wird. Die Kinder werden im Alter von 20 Jahren selbst versichert sein.
Es stellt sich ein Verlauf dar, der in verschiedenen Phasen jeweils einen separaten Beitrag errechnet. Die Grafik zeigt, dass die Private trotz phasenweiser Mehrbelastung insgesamt wesentlich günstiger verläuft.

Abbildung 7: Hypothetischer Beitragsverlauf einer vierköpfigen Familie

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Quelle: Eigene Zusammenstellung in Anlehnung an den Durchschnittshöchstbeitrag der GKV und Top-Leistungen der DKV, mit einer Steigerung von 4 Prozent p.A gerechnet.

Die Grafik verdeutlicht die einzelnen Sprünge bei Statusänderungen. Bei Geburt des ersten Kindes muss ein Kind zusätzlich versichert werden, die Frau bleibt 36 Monate beitragsfrei in der Gesetzlichen weiterversichert. Beim zweiten Kind wiederholt sich der Prozess. Nach 36 Monaten endet die Elternzeit und die Frau muss mitversichert werden. Zum späteren Zeitpunkt fällt sie aber wiederum aus der Privaten heraus, da sie wieder berufstätig wird und selbst versichert ist. Nach 20 Jahren sind die Kinder jeweils selbst versichert. Diese Grafik verdeutlicht die kontroverse Diskussion. Während der Mitversicherung aller Personen steigt der Beitrag in dem vorliegenden Szenario über den Satz der Gesetzlichen. Diese Mehrkosten werden aber um ein Vielfaches durch die Ersparnisse vor und nach der Mitversicherung aller Mitglieder ausgeglichen. Wer langfristig kalkuliert und wessen Familie dieser Modellfamilie ähnelt, dem ergeht es mit der privaten Krankenversicherung besser, zumal es in heutiger Zeit wahrscheinlicher ist, dass die Ehefrauen nach der Elternzeit i.d.R. weiter berufstätig (z. B. Teilzeit) sind.

Die Familiensituation unter Betrachtung des Preis-Leistungs-Verhältnisses

Kritisch anzumerken ist, dass der Beitrag während des Zeitraums, in dem alle Familienmitglieder privat mitversichert sind, über dem der gesetzlichen Krankenversicherung liegt. Für viele bedeutet das die Hemmschwelle für den Schritt in die PKV. Will man aber die private und die gesetzliche Krankenversicherung fair vergleichen, so muss man auch das gleiche Leistungspaket gegenüberstellen. Da die private Krankenversicherung in der Tarifauswahl flexibel ist, also differenzierte Leistungsspektren anbietet, kann jederzeit auf ein niedrigeres Leistungsniveau heruntergestuft werden. Dadurch reduziert sich der Beitrag oft erheblich. Gerade im Rahmen der Familiensituation erscheint dies bei knappen Mitteln sinnvoll. Die folgende Beispielrechnung zeigt, dass die Beiträge bei Zugrundelegen der gesetzlichen Leistungen bei einer privaten Krankenversicherung trotz Mitversicherung aller Mitglieder zugunsten der Privaten differieren:

Tabelle 5: Familiensituation beim Basisschutz

Leistungen des BS1 Person Beitrag
Ärztliche Leistungen bis zum 1,7- fachen Satz der GOÄ, inkl. Arznei-, Heil- und Verbandsmittel, Sehhilfen Mann 34 Jahre 129,54 EURO
Zahnbehandlung: 100% bis zum 2,0-fachen Satz der GOZ, 70% Zahnersatz, 70% Kieferorthop. jeweils bis zum 2,3-fachen Satz Frau 28 Jahre 159,49 EURO
Stationäre Unterkunft im Mehrbettzimmer, Belegarzt bis zum 1,7-fachen Satz der GOÄ, Krankentransport 2 Kinder bis 14 Jahre 122,62 EURO
Gesamt   411,56 EURO

Quelle: Eigene Beispielrechnung mit den Tarifen BS1, KT ab 43.Tag: 160,- DM + PPV der Deutschen Krankenversicherung (DKV)

In diesem Beispiel bezahlt eine vierköpfige Familie einen Beitrag von xxxx Euro. Hier ergibt sich selbst in der Zeit, in der alle Familienmitglieder mitversichert sind, eine Ersparnis. Zu beachten ist, dass neben den Top-Leistungen einer Privaten viele abstufende Tarifmöglichkeiten existieren - bis hin zu den Leistungen wie in einer Gesetzlichen.

Zusammenfassung der Ergebnisse

Fasst man das Kapitel der Familiensituation kurz zusammen, so lassen sich einzelne Argumente für und gegen die Private bzw. Gesetzliche herauskristallisieren. Die Gesetzliche hat eindeutig Vorteile, wenn eine kinderreiche Familie vorliegt oder geplant ist. Bei der Privaten hingegen minimieren sich die Beitragsvorteile bei der Mitversicherung weiterer Personen. Da aber die Private an sich ein günstigeres Preis-Leistungs-Verhältnis vorweist, sind diese Vorteile auch bei einer Familiengründung einzubeziehen. Sollte ein günstiger Status mindestens eines Ehepartners vorliegen, z.B. die Berufstätigkeit beider Eheleute, ein Beamtenstatus, eine Selbstständigkeit oder ein höheres Einkommen eines gesetzlichen Mitglieds, so ist die Gründung einer Familie aus Kostensicht mit der Privaten i.d.R. unproblematisch und gegenüber der Gesetzlichen vorzuziehen. Bei einer klassischen Familiensituation mit 2 bis 3 Kindern, bei der die Ehefrau zum späteren Zeitpunkt wieder berufstätig sein wird, ist die Private im gesamten Verlauf ebenfalls im Regelfall günstiger, auch wenn in einzelnen Phasen der Beitrag für die Gesetzliche überschritten wird. Ausschlaggebendes Argument ist zu allerletzt der Beitragsvergleich bei in etwa gleichen Leistungen. Hier liegt die Private auch bei der Mitversicherung aller Mitglieder (2 Kinder und beide Ehepartner) noch unter dem Satz der Gesetzlichen. Auch wenn hier ein nicht erwünschtes Mindestleistungsniveau der Gesetzlichen erreicht wird, gelten diese Basisleistungen der Privaten als Auffangbecken bei finanziellen Engpässen.

Private Krankenversicherung Vergleich
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