Private Krankenversicherung
 Private Krankenversicherung

| Home | Sitemap | Kontakt | Wir über uns |

Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherung

Beitragsentwicklung

Die so genannte "Kostenexplosion im Gesundheitswesen" dominiert seit beinahe zwei Jahrzehnten die gesundheitspolitische Diskussion in der Bundesrepublik. Grund dafür sind die stetig überproportional steigenden Gesundheitsausgaben. Im Vergleich zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) sind die Gesundheitsausgaben seit 1970 deutlich angestiegen.

Abbildung 1: Anstieg der Gesundheitsausgaben im Vergleich zum Bruttosozialprodukt

Private Krankenversicherung

Quelle: Wasem, J.: Die Ursachen der Ausgabenanstiege in der medizinischen Versorgung, in: Beiträge zur Gesundheitsökonomie, Band 31, 1997, S. 87

Da der Großteil der Bevölkerung krankenversichert ist und über Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert wird, ist die Beurteilung der finanziellen Entwicklung im Gesundheitswesen untrennbar mit der Diskussion um die steigende Abgabenlast und die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland verknüpft.

Die Gründe für den Kostenanstieg im Gesundheitswesen

Nachdem die Qualitätsverbesserung im Gesundheitswesen lange Zeit im Vordergrund der Politik stand, gehen Sozial-, Gesundheits- und Wirtschaftspolitiker seit Mitte der siebziger Jahre davon aus, dass es gesundheitspolitisch erforderlich ist, die Zuwachsraten der Ausgaben der Krankenversicherung auf die Zuwachsraten der Einkommen zu begrenzen. Der "Grundsatz der Beitragsstabilität" ist faktisch zur Messlatte für gesundheitspolitischen Erfolg geworden. In der Diskussion der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen unterscheidet Jürgen Wasem zwei Kategorien von Einflussfaktoren, die teilweise auch miteinander in Wechselbeziehungen stehen: die exogenen und die endogenen Einflussfaktoren. Zu den exogenen Faktoren zählen Bevölkerungszahl und -struktur, alters- und geschlechtsspezifische Morbidität, gesamtwirtschaftliche Rahmendaten und das politische System. Die endogenen Faktoren werden in angebotsseitige und nachfrageseitige Einflussgrößen kategorisiert und umfassen u.a. Bereiche wie Angebots- und Anreizstrukturen im Gesundheitswesen, medizinisch-technischer Fortschritt, Quantität der Inanspruchnahme und Anspruchshaltung der Versicherten.

In der Diskussion über die Kostenentwicklung werden eine Vielzahl von Ursachen genannt, die im Folgenden aufgelistet werden:

  • Die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen hat (gemessen etwa in Krankenhaus- oder Arztfällen je tausend Versicherte) kontinuierlich zugenommen. Vermehrte Arztbesuche begründen sich durch ein gestiegenes Gesundheitsbewusstsein und die Häufung von Zivilisations- und chronischen Erkrankungen (Allergien, Hauterkrankungen etc.).
  • Medizintechnik ist in zunehmendem Maße fortgeschritten (teure Gerätemedizin in Form von Computertomographie, Ultraschall, Lasermedizin etc.).
  • Neue und kostenaufwendige Operationstechniken (Herz- und Transplantationschirurgie) wurden entwickelt.
  • Die Zahl der Beschäftigten im Gesundheitswesen ist stetig gewachsen. Im Querschnitt zeigt sich ein statischer Zusammenhang zwischen Versorgungsdichte mit Ärzten, Krankenhäusern und dem Ausgabenniveau.
  • Die Altersstruktur in der Bundesrepublik verändert sich dahingehend, dass immer mehr ältere Versicherte immer weniger jüngeren Beitragszahlern gegenüberstehen. Dieser Trend verstärkt sich durch die Tatsache, dass die Gesundheitsausgaben für ältere Menschen stärker gestiegen sind als die für jüngere.

Die Bedingungen der steigenden Gesundheitsausgaben betreffen beide Systeme gleichermaßen. Es ist davon auszugehen, dass beide Systeme in der Zukunft weiter durch stärkere Erhöhungen gekennzeichnet sind. Dennoch gibt es zwischen den Systemen in Bezug auf die Überalterung unserer Bevölkerung einen elementaren Unterschied in der Berechnung der Beiträge.
Bevor aber auf die Besonderheiten der Kalkulationsgrundlage beider Systeme näher eingegangen wird, sollen im folgenden Kapitel Steuerungsinstrumente der GKV zur Festlegung der Beiträge erläutert werden.

Die Leistungseinschränkungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung hat zwei Steuerungsinstrumente, um der Ausgabenentwicklung im Gesundheitswesen entgegenzuwirken. Einerseits kann sie durch Anhebung des Beitragssatzes die Einnahmen erhöhen, was in den vergangenen Jahren mehrfach umgesetzt wurde. Andererseits kann sie die Ausgabenseite durch mit Einschränkungen der Leistungen positiv beeinflussen. Dieses Instrument wurde seit 1977 kontinuierlich eingesetzt. Durch Gesetzesbeschluss kann die Bundesregierung bei entsprechenden Mehrheiten das Leistungsspektrum über die Regelungen im SGB V so gestalten, dass kostenmindernde Maßnahmen die Ausgaben dämpfen. Die PKV hingegen hat diese Steuerungsmöglichkeit nicht, da der Leistungskatalog per zivilrechtlichem Vertrag zustande kommt und nicht einseitig veränderbar ist. Die Eingriffe der GKV in das Gesundheitswesen (bis 2001) wurden bestimmt durch 46 größere Gesetze mit über 6.800 Einzelbestimmungen. Nachfolgend eine Auflistung der wichtigsten Reformen mit den wichtigsten Leistungseinschränkungen.

Tabelle 2: Leistungseinschränkungen der GKV

1.Kostendämpfungsgesetz 1977 -Zuzahlung für Arznei-, Verband und Heilmittel, gekürzte Zuschüsse für Zahnersatz
-Keine freie Wahl des Krankenhauses
-Einschränkungen bei der kostenlosen Familienhilfe Dauer des Erziehungsurlaubes
2.Kostendämpfungsgesetz 1982 -Zuzahlung für Arznei-, Verband und Heilmittel, Zuzahlungen für Brillen
-Bei Zahnersatz gibt es für zahntechnische Leistungen 60% Erstattung
Haushaltsbegleitgesetz 1983 -Zuzahlung für Arznei-, Verband und Heilmittel
-Zuzahlung bei Krankenhausbehandlung
-Beitragspflicht für Krankentagegeld zur Renten- und Arbeitslosenversicherung (1984)
Gesundheitsreformgesetz 1989 -Erhöhung der Zuzahlung für Arzneimittel
-Zuzahlung bei Fahrtkosten, Wegfall bestimmter Fahrtkosten
-Zuzahlung bei stationären Versorge- und Rehamaßnahmen
-Höhere Eigenanteile bei Brillen
-Zahnersatzansprüche sind von jährlichen Vorsorgeuntersuchungen abhängig (Bonusheft)
-Streichung des Sterbegeldes nach 1989 eingetretener Mitglieder
Gesundheitsstrukturgesetz 1993 (1.Stufe) -Leistungskürzungen und LEistungsausschlüsse für bestimmten Zahnersatz
-Erhöhung der Eigenanteile
-Beitragserhöhung für freiwillig Versicherte in der KVdR
Gesundheitsstrukturgesetz 1995 (2.Stufe) -Einführung der Pflegepflichtversicherung
-Erhöhung der Zuzahlung für Arzneimittel
-Reduzierung der Zahnersatzleistungen auf 45 % bzw. 55 %
-Zuzahlungen pro Krankenhaustag
Gesundheitsstrukturgesetz 1997 (3.Stufe) -Erhöhung der Zuzahlung für Arzneimittel
-Keine Zuzahlungen für das Brillengestell
-Keine Zahnersatzleistungen für nach 1978 Geborene
-Erhöhung der Zuzahlung für Krankenhaustage
-Reduzierung des Krankengeldes ab dem 43.Krankheitstag
Solidaritätsstärkungsgesetz 1999 -Rücknahme der Erhöhung der Zuzahlung für Arzneimittel
-Rücknahme der Zuschüsse für Zahnersatz
-Wiedereinführung des Zahnersatzes für nach 1978 Geborene
-Rücknahme der Reduzierung des Krankentagegeldes
Gesetz zur Reform der GKV ab dem Jahr 2000  
Gesetz zur Neuregelung der Kassenwahlrechte 2001  
Gesetz zur Einführung von Krankenhaus-Fallpauschalen 2002  
Große Strukturreform 2003 -Wegfall des Zahnersatzes ab dem 1.1.2005
-Wegfall des Krankentagegeldes ab dem 1.1.2006
-Selbstbeteiligung im ambulanten Bereich 10,00 Euro pro Quartal

Quelle: Eigene Darstellung anhand der eingeführten Reformen

Die Erfahrungen mit den Gesetzen zur Kostendämpfung haben gezeigt, dass sie im Allgemeinen nur vorübergehend in der Lage waren, den Ausgabenanstieg der Beitragssätze zu bremsen. Mit zunehmendem Abstand zum Inkrafttreten gesetzlicher Neuregelungen ließen die ausgabenbegrenzenden Wirkungen und die Ausgabendisziplin der Beteiligen jeweils wieder nach.

Der Beitragsanstieg der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung

Die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen wird durch Beitragsanpassungen bei gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen widergespiegelt. Kein System kann sich vor diesen Zuwachsraten schützen. Eine Betrachtung der Beitragserhöhungen beider Systeme zeigt einen überproportionalen Anstieg gegenüber dem durchschnittlichen Warenkorb. Die folgende Grafik stellt die Beitragsentwicklung beider Systeme in den vergangenen 18 Jahre für einen damals 34-jährigen Angestellten im Vergleich dar. Die Person hat den freiwilligen Status und hat somit Höchstbeiträge in der GKV gezahlt.

Abbildung 2: Beitragsanstieg der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an den Durchschnittshöchstbeitrag der GKV und einem PKV-Tarif in Euro

In Euro gerechnet sind die Beiträge der PKV in den letzten Jahren um 149 Prozent, die der GKV um 180 Prozent gestiegen. Es ist zu erkennen, dass die Gesetzliche die Beiträge in der Vergangenheit stärker angepasst hat als die Private. Berücksichtigt man dazu noch die Leistungskürzungen der GKV (siehe vorheriges Kapitel), so stellt sich die Frage, warum sich die Beitragsentwicklungen so stark unterscheiden, denn den Kostenanstieg im Gesundheitswesen müssen beide abdecken.

Ursache ist das unterschiedliche Kalkulationsprinzip, das die Systeme der GKV und der PKV kennzeichnet. Die Gesetzliche agiert nach dem Umlageverfahren, die PKV nach dem Äquivalenzprinzip. Zur Verdeutlichung der strukturellen Unterschiede werden beide Systeme nachfolgend im Einzelnen analysiert.

Private Krankenversicherung Vergleich
Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherung Vergleich
Private Krankenversicherung