Private Krankenversicherung
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Was ist eine Krankheitskostenteilversicherung?

Bestimmte Leistungsbereiche, wie z.B. ambulante oder stationäre Behandlung, Zahnbehandlung oder Kur, werden von einer Krankheitskostenteilversicherung umfaßt. Die Teilversicherung wird als selbständige oder unselbständige Versicherung angeboten. Die selbständige Teilversicherung kann allein abgeschlossen werden, die unselbständige nur zusätzlich zu einer Versicherung nach einem selbständigen Tarif bei demselben Unternehmen.

Die selbständige Teilversicherung wird als "Krankenhauszusatzversicherung" bezeichnet, wenn sie der Ergänzung von Leistungen der GKV oder auch der PKV für stationäre Behandlung dient. Der Versicherungsschutz umfaßt die Wahlleistungen im Krankenhaus (Unterbringung im Zwei- oder Einbettzimmer und Chefarztbehandlung).

Die Krankenhauszusatzversicherung dient den gesetzlich Versicherten zur Deckung der von der GKV nicht getragenen Kosten. Für Privatversicherte Personen kommt eine Krankenhauszusatzversicherung vor allem in Betracht, wenn der Versicherungsschutz nur die Erstattung der Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen vorsieht und die Wahlleistungen nicht bei demselben Unternehmen versichert werden sollen.

Krankheitskostenteilversicherungen werden auch als "Restkostenversicherung" bezeichnet, wenn sie die Leistung der GKV übersteigende Kosten abdecken. Dies ist nicht zu verwechseln mit der Restschuldversicherung, die dazu dient, während einer Krankheit Kreditrückzahlungsverpflichtungen auch dann zu erfüllen, wenn das Einkommen aus der Berufstätigkeit wegfällt oder sich mindert.

Der "Basiszusatztarif" wurde als spezieller Krankenhauszusatztarif für die neuen Bundesländer geschaffen. Dieser sieht Versicherungsleistungen lediglich für die Chefarztbehandlung, nicht aber für die Unterbringung im Zwei- oder Einbettzimmer vor.


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