Was ist eine Krankheitskostenteilversicherung?
Bestimmte Leistungsbereiche, wie z.B.
ambulante oder stationäre Behandlung, Zahnbehandlung oder Kur, werden von
einer Krankheitskostenteilversicherung umfaßt. Die Teilversicherung wird
als selbständige oder unselbständige Versicherung angeboten. Die
selbständige Teilversicherung kann allein abgeschlossen werden, die
unselbständige nur zusätzlich zu einer Versicherung nach einem
selbständigen Tarif bei demselben Unternehmen.
Die selbständige Teilversicherung wird als
"Krankenhauszusatzversicherung" bezeichnet, wenn sie der
Ergänzung von Leistungen der GKV oder auch der PKV für stationäre
Behandlung dient. Der Versicherungsschutz umfaßt die Wahlleistungen im
Krankenhaus (Unterbringung im Zwei- oder Einbettzimmer und
Chefarztbehandlung).
Die Krankenhauszusatzversicherung dient den
gesetzlich Versicherten zur Deckung der von der GKV nicht getragenen Kosten.
Für Privatversicherte Personen kommt eine Krankenhauszusatzversicherung
vor allem in Betracht, wenn der Versicherungsschutz nur die Erstattung der
Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen vorsieht und die Wahlleistungen
nicht bei demselben Unternehmen versichert werden sollen.
Krankheitskostenteilversicherungen werden
auch als "Restkostenversicherung" bezeichnet, wenn sie die
Leistung der GKV übersteigende Kosten abdecken. Dies ist nicht zu
verwechseln mit der Restschuldversicherung, die dazu dient, während einer
Krankheit Kreditrückzahlungsverpflichtungen auch dann zu erfüllen, wenn
das Einkommen aus der Berufstätigkeit wegfällt oder sich mindert.
Der "Basiszusatztarif" wurde als
spezieller Krankenhauszusatztarif für die neuen Bundesländer geschaffen.
Dieser sieht Versicherungsleistungen lediglich für die Chefarztbehandlung,
nicht aber für die Unterbringung im Zwei- oder Einbettzimmer vor.