Was sind Wahlleistungstarife?
In der Gesetzlichen Krankenversicherung sind Mehrbettzimmer (ab drei Betten)
und Behandlung durch den jeweils diensthabenden Arzt die Regel. Wenn Kosten
abgedeckt werden sollen, die durch die Inanspruchnahme von Wahlleistungen
bei stationärer Behandlung entstehen, spricht man von Wahlleistungstarifen.
Die Krankenhaus-Zusatzversicherung schließt die Lücke zwischen Kassen- und
Privatpatienten, indem sie die Kosten bei Inanspruchnahme von Wahlleistungen
im Krankenhaus (Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und Behandlung
durch den leitenden Arzt) versichert.