Sind private Krankenversicherungen rückversichert?
Bei der Rückversicherung nimmt ein Versicherungsunternehmen
(VU) bei einem anderen Versicherungsunternehmen Rückdeckung für solche
Wagnisse, die wegen ihrer Größe und Gefährlichkeit seine finanzielle und
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit übersteigen würde. Bei der
Rückversicherung bestehen keinerlei Rechtsbeziehung zwischen dem Rückversicherer
und dem Versicherungsnehmer des Erstversicherer. Bei der Mitversicherung gewähren mehrere
Erstversicherer gemeinsam einem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz, indem jeder Mitversicherer dem
Versicherungsnehmer unmittelbar für seinen im Versicherungsschein bezeichneten Anteil haftet. Die Rückversicherungsunternehmen
unterliegen nicht der Aufsicht, soweit sie die Rückversicherung
ausschließlich betreiben. Von besonderer Bedeutung für die Rückversicherung ist das
Prinzip der Folgepflicht. Unter Folgepflicht versteht man, dass der Rückversicherer
für seinen Anteil an allen Entscheidungen des Erstversicherer hinsichtlich des
rückversicherten Wagnisses gebunden ist. Bei der Einzelrückversicherung,
die meist fakultativ abgeschlossen wird, d. h. der Erstversicherer kann sich von Fall
zu Fall frei entscheiden, ob und in welchem Umfang er dem Rückversicherer Anteile
anbieten will, der Rückversicherer kann die Angebote annehmen oder ablehnen. Für
den Erstversicherer besteht ein Nachteil darin, dass er nicht weiß, ob der
Rückversicherer das Angebot ablehnt oder annimmt. Außerdem erfordern Rückversicherungen,
die von Fall zu Fall abgeschlossen werden, eine zeitraubende Bearbeitung und
damit hohe Verwaltungskosten. Bei der laufenden (obligatorischen)
Rückversicherung verpflichtet sich der Erstversicherer, alle Risiken eines
Versicherungszweiges, die eine bestimmte Versicherungssumme überschreiten,
rückzuversichern. Der Rückversicherer ist zur Annahme verpflichtet. Die Haftung
beginnt gleichzeitig mit dem Erstversicherer. Bei der fakultativ-obligatorischen
Rückversicherung kann der Erstversicherer anbieten, der Rückversicherer muß annehmen.