Private Krankenversicherung
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Können Krankheitskosten von der Steuer abgesetzt werden?

Aufwendungen für Krankheitskosten, die nicht durch Leistungen der PKV oder von anderer Seite ersetzt werden, können steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Eine außergewöhnliche Belastung im Sinne des Einkommensteuergesetzes ($ 33 EstG) liegt vor, soweit einem Steuerpflichtigen „zwangsläufig größere Aufwendungen als der Überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands“ erwachsen.

„Zwangsläufig“ im Sinne des Gesetzes erwachsen außergewöhnliche Belastungen dann, wenn sich der Steuerpflichtige ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann und soweit die Aufwendungen den Umständen nach notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen (§ 33 (2) EstG).

Aufwendungen, die zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben zählen, sind keine außergewöhnlichen Belastungen.


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