Können Krankheitskosten von der Steuer abgesetzt werden?
Aufwendungen für Krankheitskosten, die nicht durch Leistungen der PKV oder von anderer
Seite ersetzt werden, können steuerlich als außergewöhnliche Belastung
geltend gemacht werden.
Eine außergewöhnliche Belastung im Sinne des Einkommensteuergesetzes ($ 33 EstG)
liegt vor, soweit einem Steuerpflichtigen „zwangsläufig größere
Aufwendungen als der Überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher
Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen
Familienstands“ erwachsen.
„Zwangsläufig“ im Sinne des Gesetzes erwachsen außergewöhnliche Belastungen dann, wenn
sich der Steuerpflichtige ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder
sittlichen Gründen nicht entziehen kann und soweit die Aufwendungen den
Umständen nach notwendig sind und einen angemessenen Betrag nicht übersteigen
(§ 33 (2) EstG).
Aufwendungen, die zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben zählen,
sind keine außergewöhnlichen Belastungen.