Private Krankenversicherung
 Private Krankenversicherung

| Home | Sitemap | Kontakt | Wir über uns |

Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherung

Können Beiträge zur Krankenversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

Nach § 10 (1) EstG sind im Rahmen des Abzugs von Sonderausgaben Beiträge zu Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie – nach den Voraussetzungen des § 10 (2) EstG – Beiträge zur Lebensversicherung (als sog. Vorsorgeaufwendung) abzugsfähig.

Beiträge für die private Krankenversicherung können also als Vorsorgeaufwendung steuerlich geltend gemacht werden und sind über die Antragsveranlagung bzw. die Einkommensteuererklärung vom Einkommen abzugsfähig.

Seit 1995 gibt es für Beiträge zu einer freiwilligen Pflegeversicherung einen Sonderausgabenhöchstbetrag von DM 360 – wenn der Versicherte nach dem 31. Dezember 1957 geboren ist.

Bei Arbeitnehmern sind die als Sonderausgaben abzugsfähigen Höchstbeträge oft durch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung ausgeschöpft. In diesem Fall führen Beiträge zur PKV nicht mehr zu Steuervorteilen.


Private Krankenversicherung Vergleich
Private Krankenversicherung