Werden Kosten für Vorsorgeuntersuchungen in die Selbstbeteiligung oder die Beitragsrückerstattung mit verrechnet?
Aus rein betriebswirtschaftlicher
Sicht sind Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von schwerwiegenden
Krankheiten und damit zur Abwehr von hohen Folgekosten aus Kostensicht sehr
sinnvoll. Dem entgegen stehen die Instrumente wie Selbstbeteiligung und der
Beitragsrückerstattung, die durch monetäre
Anreize die Bagatellkosten und damit auch die Vorsorgekosten vermeiden.
Durch
diese Diskrepanz wäre es allzu natürlich, wenn die Vorsorgeuntersuchungen
bei der Selbstbeteiligung und der Beitragsrückerstattung von
Versicherungsseite ausgeschlossen werden. Dies ist aber nicht der Fall. Die
Versicherungsgesellschaften differenzieren nicht bei den Kosten. Alle
Rechnungen –auch Vorsorgeuntersuchungen- werden von der Beitragsrückerstattung
abgezogen bzw. sind Bestandteil des Eigenanteil bei einer vereinbarten
Selbstbeteiligung.