Private Krankenversicherung
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Welche Arten der Selbstbeteiligung gibt es?

Man unterscheidet zwei Arten von Selbstbeteiligungen, die prozentuale und die fixe Selbstbeteiligung. Bei der Prozentualen Selbstbeteiligung trägt der Versicherte einen vorher definierten Prozentsatz seiner Kosten selbst.

Bei der fixen Selbstbeteiligung trägt der Versicherte die Kosten bis zu einem festgelegten pauschalen Satz selbst. Erst die darüber hinausliegenden Kosten werden von der Versicherungsgesellschaft übernommen.

Auch können diese beide Arten von Selbstbeteiligungen kombiniert werden. Typisch hier ist eine prozentuale Selbstbeteiligung mit einem vereinbarten Eigenbehalt als Höchstgrenze.

Die beiden Arten der Selbstbeteiligungen werden an unterschiedliche Bestandteile der Tarifkombination erhoben. Bei Kompakttarifen werden die Selbstbeteiligungen auf den gesamten Tarif (ambulant, Zahn und stationär) erhoben. Häufiger findet man jedoch eine Selbstbeteiligung bei einzelnen Bausteinen, wie z.B. dem ambulanten Tarifbaustein. Des weiteren werden Selbstbeteiligungen auf einzelne Bestandteile eines einzelnen Tarifbausteines angesetzt, wie beispielsweise eine Selbstbeteiligung auf Arzneimittel oder der Psychotherapie im Rahmen des ambulanten Tarifes.


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