Welche Arten der Selbstbeteiligung gibt es?
Man unterscheidet zwei Arten von
Selbstbeteiligungen, die prozentuale und die fixe Selbstbeteiligung. Bei der
Prozentualen Selbstbeteiligung trägt der Versicherte einen vorher
definierten Prozentsatz seiner Kosten selbst.
Bei der fixen Selbstbeteiligung trägt
der Versicherte die Kosten bis zu einem festgelegten pauschalen Satz selbst.
Erst die darüber hinausliegenden Kosten werden von der
Versicherungsgesellschaft übernommen.
Auch können diese beide Arten von Selbstbeteiligungen kombiniert werden.
Typisch hier ist eine prozentuale Selbstbeteiligung mit einem vereinbarten
Eigenbehalt als Höchstgrenze.
Die beiden Arten der
Selbstbeteiligungen werden an unterschiedliche Bestandteile der
Tarifkombination erhoben. Bei Kompakttarifen werden die Selbstbeteiligungen
auf den gesamten Tarif (ambulant, Zahn und stationär) erhoben. Häufiger
findet man jedoch eine Selbstbeteiligung bei einzelnen Bausteinen, wie z.B.
dem ambulanten Tarifbaustein. Des weiteren werden Selbstbeteiligungen auf
einzelne Bestandteile eines einzelnen Tarifbausteines angesetzt, wie
beispielsweise eine Selbstbeteiligung auf Arzneimittel oder der
Psychotherapie im Rahmen des ambulanten Tarifes.