Wie berechnen sich die Beiträge der Rentner in der PKV?
Maßgebend für die Höhe des Beitrages der
Rentner in der PKV ist das Eintrittsalter, denn eine Erhöhung der Beiträge
oder eine Minderung der Leistung aufgrund des älterwerdens der versicherten
Person ist jedoch auf die Dauer des Versicherungsverhälnisses nach § 8a
der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ausgeschlossen. Ein
70-jähriger Rentner, der damals mit 35 Jahren eingetreten ist, zahlt somit
keinen deutlich höheren Beitrag als ein gerade mit 35 Jahren eingetretenes
Mitglied.
Beispiel: (Stand 31.12.00)
| Geschlecht |
Mann |
|
Geschlecht |
Mann |
| Geburtstag |
30.12.20 |
|
Geburtstag |
07.03.34 |
| Eintrittsalter |
34 Jahre |
|
Eintrittsalter |
36 Jahre |
| Tarif (DKV) |
AD1, ZD1, SD3 |
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Tarif (DKV) |
AD1, ZD1, SM7 |
| Monatsbeitrag |
503,49 DM |
|
Monatsbeitrag |
583,39 DM |
Grundlage für die günstigen Beiträge ist
somit ein junges Eintrittsalter. Personen, die Älter als 50 Jahre sind und
voraussichtlich nicht über ein außerordentlich hohes Einkommen im Alter
verfügen werden, sollte man deshalb raten, in der Gesetzlichen zu bleiben.
Für alle anderen Personen ist die Private interessant. Durch das
Alterrückstellungsverfahren werden jährlich Milliardenbeträge für die
Limitierung von Beiträgen der Rentner in der PKV eingesetzt.
Warum wird von hohen Beiträgen in der PKV
im Rentenalter gesprochen? Da das Einrittsalter maßgebend für die
Beitragskalkulation im Rentenalter ist können die Beiträge sehr hoch sein
wenn man sehr spät in das System der Privaten Krankenversicherung
eingetreten ist. Aus diesem Grunde warnen viele, den Schritt in die PKV nach
dem 50 Lebensjahr zu tätigen. Das ein spät Eingetretener dann hohe
Beiträge zu finanzieren hat ist Konsequenz der Kalkulationsgrundlagen.
Unfairer weise werden diese Beispiele über die zur Stimmungsmache gegen die
PKV instrumentalisiert. Diese in der Praxis seltenen Beispiele werden nicht
im Detail erläutert und als repräsentativ dargestellt, um Personen die in
der Überlegung stehen von der Privaten abzuschrecken.
Dennoch hatte auch die PKV zwischenzeitlich
Probleme mit der Finanzierung im Rentenalter, die jetzt behoben sind.
Zwischen 1989 und 1995 wurden die Beiträge für Rentner auch bei einem
günstigen Eintrittsalter stärker angezogen. Das lag daran, dass vor 1983
die Krankenversicherung in der GKV im Rentenalter kostenlos war . Aus diesem
Grunde sind 50 % der Privatversicherten als Rentner in die Gesetzliche
zurückgegangen, mit der Konsequenz, dass das Bundesaufsichtsamt für
Versicherungen die privaten Krankenversicherer gezwungen hat, diesen Abgang
in die Kalkulation der Alterrückstellungen mit einzubeziehen. Mit der
Gesundheitsreform hat Herr Blüm 1989 den Wechsel aus der Privaten in die
Gesetzliche unterbunden. Somit waren für die vor 1989 eingetretenen
Mitglieder nicht ausreichend Altersrückstellungen gebildet worden. Dies
hatte einen außergewöhnlichen Beitragsanstieg zur Folge, der dennoch je
nach Versicherungsunternehmen recht human ausfiel. Die PKV hat seit 1989 die
Altersrückstellungen sukzessiv erhöht und den neuen Bedingungen angepaßt.
Nach 1989 neu eingetretene Mitglieder tangiert deshalb die alte Problematik
nicht in geringster Weise.