Private Krankenversicherung
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Wie berechnen sich die Beiträge der Rentner in der PKV?

Maßgebend für die Höhe des Beitrages der Rentner in der PKV ist das Eintrittsalter, denn eine Erhöhung der Beiträge oder eine Minderung der Leistung aufgrund des älterwerdens der versicherten Person ist jedoch auf die Dauer des Versicherungsverhälnisses nach § 8a der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ausgeschlossen. Ein 70-jähriger Rentner, der damals mit 35 Jahren eingetreten ist, zahlt somit keinen deutlich höheren Beitrag als ein gerade mit 35 Jahren eingetretenes Mitglied.

Beispiel: (Stand 31.12.00)

Geschlecht Mann   Geschlecht Mann
Geburtstag 30.12.20   Geburtstag 07.03.34
Eintrittsalter 34 Jahre   Eintrittsalter 36 Jahre
Tarif (DKV) AD1, ZD1, SD3   Tarif (DKV) AD1, ZD1, SM7
Monatsbeitrag 503,49 DM   Monatsbeitrag 583,39 DM

Grundlage für die günstigen Beiträge ist somit ein junges Eintrittsalter. Personen, die Älter als 50 Jahre sind und voraussichtlich nicht über ein außerordentlich hohes Einkommen im Alter verfügen werden, sollte man deshalb raten, in der Gesetzlichen zu bleiben. Für alle anderen Personen ist die Private interessant. Durch das Alterrückstellungsverfahren werden jährlich Milliardenbeträge für die Limitierung von Beiträgen der Rentner in der PKV eingesetzt.

Warum wird von hohen Beiträgen in der PKV im Rentenalter gesprochen? Da das Einrittsalter maßgebend für die Beitragskalkulation im Rentenalter ist können die Beiträge sehr hoch sein wenn man sehr spät in das System der Privaten Krankenversicherung eingetreten ist. Aus diesem Grunde warnen viele, den Schritt in die PKV nach dem 50 Lebensjahr zu tätigen. Das ein spät Eingetretener dann hohe Beiträge zu finanzieren hat ist Konsequenz der Kalkulationsgrundlagen. Unfairer weise werden diese Beispiele über die zur Stimmungsmache gegen die PKV instrumentalisiert. Diese in der Praxis seltenen Beispiele werden nicht im Detail erläutert und als repräsentativ dargestellt, um Personen die in der Überlegung stehen von der Privaten abzuschrecken.

Dennoch hatte auch die PKV zwischenzeitlich Probleme mit der Finanzierung im Rentenalter, die jetzt behoben sind. Zwischen 1989 und 1995 wurden die Beiträge für Rentner auch bei einem günstigen Eintrittsalter stärker angezogen. Das lag daran, dass vor 1983 die Krankenversicherung in der GKV im Rentenalter kostenlos war . Aus diesem Grunde sind 50 % der Privatversicherten als Rentner in die Gesetzliche zurückgegangen, mit der Konsequenz, dass das Bundesaufsichtsamt für Versicherungen die privaten Krankenversicherer gezwungen hat, diesen Abgang in die Kalkulation der Alterrückstellungen mit einzubeziehen. Mit der Gesundheitsreform hat Herr Blüm 1989 den Wechsel aus der Privaten in die Gesetzliche unterbunden. Somit waren für die vor 1989 eingetretenen Mitglieder nicht ausreichend Altersrückstellungen gebildet worden. Dies hatte einen außergewöhnlichen Beitragsanstieg zur Folge, der dennoch je nach Versicherungsunternehmen recht human ausfiel. Die PKV hat seit 1989 die Altersrückstellungen sukzessiv erhöht und den neuen Bedingungen angepaßt. Nach 1989 neu eingetretene Mitglieder tangiert deshalb die alte Problematik nicht in geringster Weise.


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