Private Krankenversicherung
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Was zahlt ein Rentner in der GKV an Beiträgen? 

Wie auch im Berufsleben wird die Höhe der Beiträge im Rentenalter von der individuellen Leistungsfähigkeit erhoben. Zugrunde gelegt wird die gesetzliche Rente, die mit dem individuellen Krankenkassensatz (Durchschnittssatz: 15,60%) multipliziert wird.

Entscheidend für die Beitragskalkulation ist die Beitragsbemessung seit 1993. Zusätzlich zu dem Krankenversicherungsbeitrag der Rentner ist 1993 auch die Beitragspflicht bei freiwilligen Mitgliedern für die der Rente vergleichbaren Alterseinnahmen eingeführt worden. Seit 1993 werden für freiwillige Mitglieder nach § 238 a SGB V auch andere Einnahmequellen wie betriebliche Altersversorgung, Zinserträge, Mieterträge, Rentenversicherungen oder sonstige zu versteuernde Einnahme bis in Höhe der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze zur Feststellung des Krankenversicherungsbeitrages herangezogen. Unter freiwilligen Mitglieder im Rentenalter versteht das SGB V die Rentner, die in ihrer zweiten Berufshälfte mindestens ein Zehntel freiwillig versichert waren. Das bedeutet: Freiwillige Mitglieder der GKV müssen auch als Rentner, bei entsprechend hohen zusätzlichen Einnahmen, weiter Höchstsätze in der GKV zahlen. Ein freiwilliges Mitglied der Gesetzlichen im Rentenalter mit folgenden Einkünften hat in einer Krankenkasse mit dem Durchschnittssatz von 13,9 %, zzgl. 1,7 % Pflege folgenden Beitrag zu entrichten :

Beispielrechnung eines freiwillig versicherten Rentners in der GKV

Einkunftsart Höhe des Einkommens Monatsbeitrag
BfA-Rente 2.800,00 DM 436,80 DM
Betriebliche Altersversorgung 1.000,00 DM 156,00 DM
Private Rentenversicherung 1.000,00 DM 156,00 DM
Mieteinnahmen 800,00 DM 124,80 DM
Zinserträge 925,00 DM 144,30 DM
Gesamt 6.525,00 DM 1.017,90 DM

Der Arbeitgeber darf in die Verpflichtung von Zuschüssen im Rentenalter nicht mehr herangezogen werden, so dass dieser Beitrag voll von Versichertenseite zu zahlen ist. Lediglich die gesetzliche Rentenversicherung trägt 50% des Beitrages aus der gesetzlichen Rente, in diesem Beispiel 50% von 436,80. Das ergibt eine Beitragsreduzierung von 218,40 DM. Diese Summe wird aber auch den Privatversicherten als Zuschuß eingeräumt. Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an die neue Gesetzgebung

Personen die vor 1994 in den Ruhestand gegangen sind, behalten ihren Status und damit auch niedrige Beitragssätze in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Für Personen die ab 1994 oder heute in Rente gehen, gilt: alle zusätzlichen Einnahmen neben der Rente unterliegen dem vollen individuellen Beitragssatz der jeweiligen GKV, maximal bis zum jeweiligen Höchstsatz dieser GKV, abzüglich des Zuschusses der gesetzlichen Rentenversicherung. Da diese Änderung erst ab 1994 gilt und daher noch sehr wenige Neurentner betrifft, mag es auch der Grund sein, warum dies bei GKV - Versicherten kaum bekannt ist.


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