Was zahlt ein Rentner in der GKV an Beiträgen?
Wie auch im Berufsleben wird die Höhe der
Beiträge im Rentenalter von der individuellen Leistungsfähigkeit erhoben.
Zugrunde gelegt wird die gesetzliche Rente, die mit dem individuellen
Krankenkassensatz (Durchschnittssatz: 15,60%) multipliziert wird.
Entscheidend für die Beitragskalkulation
ist die Beitragsbemessung seit 1993. Zusätzlich zu dem
Krankenversicherungsbeitrag der Rentner ist 1993 auch die Beitragspflicht
bei freiwilligen Mitgliedern für die der Rente vergleichbaren
Alterseinnahmen eingeführt worden. Seit 1993 werden für freiwillige
Mitglieder nach § 238 a SGB V auch andere Einnahmequellen wie betriebliche
Altersversorgung, Zinserträge, Mieterträge, Rentenversicherungen oder
sonstige zu versteuernde Einnahme bis in Höhe der jeweils geltenden
Beitragsbemessungsgrenze zur Feststellung des Krankenversicherungsbeitrages
herangezogen. Unter freiwilligen Mitglieder im Rentenalter versteht das SGB
V die Rentner, die in ihrer zweiten Berufshälfte mindestens ein Zehntel
freiwillig versichert waren. Das bedeutet: Freiwillige Mitglieder der GKV
müssen auch als Rentner, bei entsprechend hohen zusätzlichen Einnahmen,
weiter Höchstsätze in der GKV zahlen. Ein freiwilliges Mitglied der
Gesetzlichen im Rentenalter mit folgenden Einkünften hat in einer
Krankenkasse mit dem Durchschnittssatz von 13,9 %, zzgl. 1,7 % Pflege
folgenden Beitrag zu entrichten :
Beispielrechnung eines freiwillig versicherten Rentners in der GKV
| Einkunftsart |
Höhe des Einkommens |
Monatsbeitrag |
| BfA-Rente |
2.800,00 DM |
436,80 DM |
| Betriebliche Altersversorgung |
1.000,00 DM |
156,00 DM |
| Private Rentenversicherung |
1.000,00 DM |
156,00 DM |
| Mieteinnahmen |
800,00 DM |
124,80 DM |
| Zinserträge |
925,00 DM |
144,30 DM |
| Gesamt |
6.525,00 DM |
1.017,90 DM |
Der Arbeitgeber darf in die Verpflichtung
von Zuschüssen im Rentenalter nicht mehr herangezogen werden, so dass
dieser Beitrag voll von Versichertenseite zu zahlen ist. Lediglich die
gesetzliche Rentenversicherung trägt 50% des Beitrages aus der gesetzlichen
Rente, in diesem Beispiel 50% von 436,80. Das ergibt eine
Beitragsreduzierung von 218,40 DM. Diese Summe wird aber auch den
Privatversicherten als Zuschuß eingeräumt. Quelle: Eigene Darstellung in
Anlehnung an die neue Gesetzgebung
Personen die vor 1994 in den Ruhestand
gegangen sind, behalten ihren Status und damit auch niedrige Beitragssätze
in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Für Personen die ab 1994
oder heute in Rente gehen, gilt: alle zusätzlichen Einnahmen neben der
Rente unterliegen dem vollen individuellen Beitragssatz der jeweiligen GKV,
maximal bis zum jeweiligen Höchstsatz dieser GKV, abzüglich des Zuschusses
der gesetzlichen Rentenversicherung. Da diese Änderung erst ab 1994 gilt
und daher noch sehr wenige Neurentner betrifft, mag es auch der Grund sein,
warum dies bei GKV - Versicherten kaum bekannt ist.