Was bewirkt der gesetzliche Zuschlag von 10 %?
Mit dem Gesundheitsreformgesetz sind eine
Reihe neuer Regelungen für Privatversicherte in Kraft getreten. Den
größten Stellenwert nimmt der 10%ige Sicherheitszuschlag ein.
Neuversicherte müssen ab dem 1.1.2000 bis zum 60. Lebensjahr einen 10%igen
Zuschlag auf ihre Prämie zahlen. Dies betrifft die Prämie der
Vollversicherung, das Krankentagegeld und die Pflegeversicherung bleiben
unberührt. Der Zuschlag hat den Hintergrund, die Prämie ab dem 65.
Lebensjahr konstant zu halten. Ab dem 80. Lebensjahr sind aus den
angesammelten Rückstellungen Beitragsreduzierungen bis hin zur kostenlosen
Krankenversicherung möglich. Versicherte, die vor dem 1.1.2000 privat
krankenversichert waren können sich befreien lassen. Durch die in den
letzten Jahren deutlich angestiegenen Altersrückstellungen und der Regelung
§ 12 a VAG bezüglich der Mittelverwendung der Rückstellungen ist eine
Stabilität der Beiträge ohnehin schon sehr sicher. Die erneuten
Rückstellungen wurden deshalb von der Versicherungswirtschaft nur ungern
angenommen. Dennoch bedeuten sie ein weiteres Sicherungsinstrument, dessen
Auswirkungen im folgenden kurz dargestellt werden.
Wir unterscheiden bei dieser Neuregelung vier Phasen.
BILD
Im nächsten Schritt ist zu prüfen, welche
Beitragsentlastung im Alter zu erwarten ist. Grundsätzlich gilt, dass die
Krankenversicherungsunternehmen keine Garantien für die Höhe der
Limitierungen übernehmen. Aus diesem Grunde sind nur Schätzungen bei zu
erwartender Verzinsung möglich. Zudem ist die Höhe der Beitragsentlastung
abhängig, wie lange die Person versichert war und welche Tarifkombination
gewählt wurde. Um dennoch eine Größenordnung anzugeben wurden
mathematische Abteilungen von privaten Krankenversicherungsunternehmen
befragt. An einem exemplarischen Beispiel wurden die Auswirkungen dieser
zusätzlichen Rückstellungen aufgezeigt. Bei einer Nettoverzinsung von 7%
(7% entspricht in etwa die Durchschnittsverzinsung bei privaten
Krankenversicherungsunternehmen) hat ein mit 30 Jahren eingetretenes
Mitglied ab dem 65. Lebensjahr keine weiteren Beitragsanpassungen und ab dem
80. Lebensjahr ist er sogar beitragsfrei versichert.
BILD