Was sind Beitragsentlastungstarife?
Nach Anlage D Abs. 1 Nr. 3 VAG sind die
Unternehmen der PKV gehalten, Möglichkeiten zur Beitragsbegrenzung im Alter
zu bieten. Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung bieten hierzu
i.d.R. zwei grundsätzliche Programme an, die beide oft unter dem Namen
Beitragssicherungsprogramm vorzufinden sind. Die Prinzipien sind jedoch
identisch. Der Versicherungsnehmer nimmt einen Teil seiner Ersparnis und
setzt diese für eine zusätzliche Altersrückstellung ein. Ziel ist es ab
Rentenalter den dann vorliegenden Beitrag zu senken. Dabei legt ein
festgesetzter Monatsbeitrag die Höhe der Beitragsminderung von vornherein
fest. Hierzu werden Gewinnanteile aus Zinserträgen solcher Tarife auf den
Beitrag oder der monatlichen Ausschüttung umgelegt. Ab einem vereinbarten
Zeitpunkt, i.d.R. das 65. Lebensjahr, wird der Beitrag im Rentenalter um die
vereinbarte Summe reduziert. Die zwei Typen unterscheiden sich im Träger.
In dem ersten Modell ist das Beitragssenkungsprogramm ein eigener
Tarifbaustein der Krankenversicherung, der direkt an die Vollversicherung
gekoppelt ist. In diesem Modell ist der Arbeitgeber verpflichtet, 50% des
Beitrages mitzufinanzieren. In dem Fall einer vorzeitigen Kündigung fallen
die eingezahlten Gelder zurück an die Versicherungsgemeinschaft. Der Kunde
kann die Sparanteile nicht mitnehmen. Beim zweiten Modell ist der Träger
eine autarke Rentenversicherung. Es gibt in dieser Version keine rechtliche
und ökonomische Verbindung zur Krankenvollversicherung. Es besteht ein
zusätzlicher eigenständiger Vertrag. Der Arbeitgeber wird nicht in die
Beitragszahlung miteinbezogen. Der Versicherungsnehmer kann aber bei
vorzeitiger Beendigung des Krankenversicherungsvertrages den Vertrag
weiterführen oder ihn zu einem Rückkaufswert einlösen. Diese Verträge
werfen im Regelfall auch einer höhere Rendite aus. Durch den Wegfall des
Arbeitgeberanteils ist es sinnvoll über Beitragsentlastung im Rentenalter
nachzudenken. Ein früher Eintritt in solche Tarife kann bei einem geringen
Aufwand viel bringen. Die Gesetzliche steht dem nicht nach. Allerdings gibt
es dort keine Bemühungen der Beitragsreduzierung, obwohl bei
überdurchschnittlichem Einkommen der Monatsbeitrag im Vergleich zur
privaten deutlich höher liegt.