Private Krankenversicherung
 Private Krankenversicherung

| Home | Sitemap | Kontakt | Wir über uns |

Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherung

Was sind Beitragsentlastungstarife?

Nach Anlage D Abs. 1 Nr. 3 VAG sind die Unternehmen der PKV gehalten, Möglichkeiten zur Beitragsbegrenzung im Alter zu bieten. Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung bieten hierzu i.d.R. zwei grundsätzliche Programme an, die beide oft unter dem Namen Beitragssicherungsprogramm vorzufinden sind. Die Prinzipien sind jedoch identisch. Der Versicherungsnehmer nimmt einen Teil seiner Ersparnis und setzt diese für eine zusätzliche Altersrückstellung ein. Ziel ist es ab Rentenalter den dann vorliegenden Beitrag zu senken. Dabei legt ein festgesetzter Monatsbeitrag die Höhe der Beitragsminderung von vornherein fest. Hierzu werden Gewinnanteile aus Zinserträgen solcher Tarife auf den Beitrag oder der monatlichen Ausschüttung umgelegt. Ab einem vereinbarten Zeitpunkt, i.d.R. das 65. Lebensjahr, wird der Beitrag im Rentenalter um die vereinbarte Summe reduziert. Die zwei Typen unterscheiden sich im Träger. In dem ersten Modell ist das Beitragssenkungsprogramm ein eigener Tarifbaustein der Krankenversicherung, der direkt an die Vollversicherung gekoppelt ist. In diesem Modell ist der Arbeitgeber verpflichtet, 50% des Beitrages mitzufinanzieren. In dem Fall einer vorzeitigen Kündigung fallen die eingezahlten Gelder zurück an die Versicherungsgemeinschaft. Der Kunde kann die Sparanteile nicht mitnehmen. Beim zweiten Modell ist der Träger eine autarke Rentenversicherung. Es gibt in dieser Version keine rechtliche und ökonomische Verbindung zur Krankenvollversicherung. Es besteht ein zusätzlicher eigenständiger Vertrag. Der Arbeitgeber wird nicht in die Beitragszahlung miteinbezogen. Der Versicherungsnehmer kann aber bei vorzeitiger Beendigung des Krankenversicherungsvertrages den Vertrag weiterführen oder ihn zu einem Rückkaufswert einlösen. Diese Verträge werfen im Regelfall auch einer höhere Rendite aus. Durch den Wegfall des Arbeitgeberanteils ist es sinnvoll über Beitragsentlastung im Rentenalter nachzudenken. Ein früher Eintritt in solche Tarife kann bei einem geringen Aufwand viel bringen. Die Gesetzliche steht dem nicht nach. Allerdings gibt es dort keine Bemühungen der Beitragsreduzierung, obwohl bei überdurchschnittlichem Einkommen der Monatsbeitrag im Vergleich zur privaten deutlich höher liegt.


Private Krankenversicherung Vergleich
Private Krankenversicherung