Gibt es eine Vorleistungspflicht in der privaten Krankenversicherung?
Grundsätzlich existiert –gegen
allen Meinungen- keine Vorleistungspflicht seitens der Versicherten.
Hintergrund ist der Abrechnungsmodus. Im stationären Bereich wickeln
Krankenhäuser und Versicherungsgesellschaften i.d.R. die Vergütung direkt
ab. Im ambulanten und zahnärztlichen Bereich werden die Rechnungen über
den Versicherten abgewickelt. Eine Vorleistung entfällt aus dem Grunde, da
der Arzt bei dem Versicherten zur Rechnungsbegleichung eine Frist von
mindestens 4 Wochen geben muß (in der Praxis häufig 3 Monate) und die
Versicherungsgesellschaften i.d.R. innerhalb von 10 Tagen die Rechnungen
begleichen. Es kommt aus diesem Grunde in fast allen Fällen zu einem
Zinsvorteil für den Versicherungsnehmer.
Lediglich in der Apotheke ist es üblich
die Medikamente bar zu bezahlen, ausgenommen sind chronische Erkrankung bei
denen sie regelmäßig größere Mengen von Medikamenten benötigen. In
einem solchem Fall kann mit den Apotheken auch ein Rechnungsverfahren
vereinbart werden.