Private Krankenversicherung
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Gibt es eine Vorleistungspflicht in der privaten Krankenversicherung?

Grundsätzlich existiert –gegen allen Meinungen- keine Vorleistungspflicht seitens der Versicherten. Hintergrund ist der Abrechnungsmodus. Im stationären Bereich wickeln Krankenhäuser und Versicherungsgesellschaften i.d.R. die Vergütung direkt ab. Im ambulanten und zahnärztlichen Bereich werden die Rechnungen über den Versicherten abgewickelt. Eine Vorleistung entfällt aus dem Grunde, da der Arzt bei dem Versicherten zur Rechnungsbegleichung eine Frist von mindestens 4 Wochen geben muß (in der Praxis häufig 3 Monate) und die Versicherungsgesellschaften i.d.R. innerhalb von 10 Tagen die Rechnungen begleichen. Es kommt aus diesem Grunde in fast allen Fällen zu einem Zinsvorteil für den Versicherungsnehmer.

Lediglich in der Apotheke ist es üblich die Medikamente bar zu bezahlen, ausgenommen sind chronische Erkrankung bei denen sie regelmäßig größere Mengen von Medikamenten benötigen. In einem solchem Fall kann mit den Apotheken auch ein Rechnungsverfahren vereinbart werden.


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