Private Krankenversicherung
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Private Krankenversicherung
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Wie wird in der Privaten zwischen Leistungserbringer, Kostenträger und Versicherten abgerechnet?

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Versicherungsnehmer einerseits Vertragspartner mit dem Leistungserbringer (Arzt, Krankenhäuser, Apotheke, etc. ), andererseits Vertragspartner mit der Versicherungsgesellschaft

BILD

Aus dieser Vertragskonstellation folgt, dass nach einer Behandlung der Arzt dem Patienten eine Rechnung schreibt. Diese wird vom Kunden an die Krankenversicherung weitergeleitet, die dann den Rechnungsbetrag im Rahmen der vereinbarten Leistungen dem Kunden erstattet, der dann den Arzt honoriert. Vorteil des Rechnungsmodus ist, dass durch die Rechnung dem Patienten mehr Transparenz bzgl. erbrachter Leistung und Kosten entsteht. Dem gegenüber steht ein erhöhter Verwaltungsaufwand.

Im stationären Bereich wickeln Krankenhäuser und Versicherungsgesellschaften i.d.R. die Vergütung direkt ab, wobei die Durchschrift der Rechnung dem Kunden zukommt. Eine Vorleistung entfällt aus dem Grunde, da der Arzt bei dem Versicherten zur Rechnungsbegleichung eine Frist von mindestens 4 Wochen geben muß (in der Praxis häufig 3 Monate) und die Versicherungsgesellschaften i.d.R. innerhalb von 10 Tagen die Rechnungen begleichen.


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