Wie wird in der Privaten zwischen Leistungserbringer, Kostenträger und Versicherten
abgerechnet?
Anders als in der gesetzlichen
Krankenversicherung ist der Versicherungsnehmer einerseits Vertragspartner
mit dem Leistungserbringer (Arzt, Krankenhäuser, Apotheke, etc. ),
andererseits Vertragspartner mit der Versicherungsgesellschaft
BILD
Aus dieser Vertragskonstellation folgt, dass nach einer Behandlung der
Arzt dem Patienten eine Rechnung schreibt. Diese wird vom Kunden an die
Krankenversicherung weitergeleitet, die dann den Rechnungsbetrag im Rahmen
der vereinbarten Leistungen dem Kunden erstattet, der dann den Arzt
honoriert. Vorteil des Rechnungsmodus ist, dass durch die Rechnung dem
Patienten mehr Transparenz bzgl. erbrachter Leistung und Kosten entsteht.
Dem gegenüber steht ein erhöhter Verwaltungsaufwand.
Im stationären Bereich wickeln
Krankenhäuser und Versicherungsgesellschaften i.d.R. die Vergütung direkt
ab, wobei die Durchschrift der Rechnung dem Kunden zukommt. Eine Vorleistung
entfällt aus dem Grunde, da der Arzt bei dem Versicherten zur
Rechnungsbegleichung eine Frist von mindestens 4 Wochen geben muß (in der
Praxis häufig 3 Monate) und die Versicherungsgesellschaften i.d.R.
innerhalb von 10 Tagen die Rechnungen begleichen.