Private Krankenversicherung
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Wie wird in der Gesetzlichen zwischen Leistungserbringer, Kostenträger und Versicherten abgerechnet?

Der größte Teil der Leistungen der Gesetzlichen beruht auf dem Sachleistungsprinzips. Eine vertragliche Bindung zwischen dem Leistungserbringer (Arzt, Krankenhaus, Apotheke, etc.) und dem Kassenpatienten gibt es direkt nicht. Der Arzt wird über die kassenärztlichen Vereinigungen durch die GKV vertraglich gebunden (Kassenzulassung) und vergütet. Der Versicherte erhält parallel durch die Beitragszahlung an die Krankenkassen das Versprechen sich von den Kassenärzten behandeln zu lassen.

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