Wie wird in der Gesetzlichen zwischen Leistungserbringer, Kostenträger und Versicherten abgerechnet?
Der größte Teil der Leistungen der
Gesetzlichen beruht auf dem Sachleistungsprinzips. Eine
vertragliche Bindung zwischen dem Leistungserbringer (Arzt, Krankenhaus,
Apotheke, etc.) und dem Kassenpatienten gibt es direkt nicht. Der Arzt wird
über die kassenärztlichen Vereinigungen durch die GKV vertraglich gebunden
(Kassenzulassung) und vergütet. Der Versicherte erhält parallel durch die Beitragszahlung an die Krankenkassen
das Versprechen sich von den Kassenärzten behandeln zu lassen.
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