Private Krankenversicherung
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Wo liegt der grundlegende Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung in der Methodik des Abrechnungsmodus?

Grundlegender Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung ist die Methodik im Abrechnungsmodus. Die GKV rechnet mit dem "Einheitlichen Bewertungsmaßstab" (EBM). Hier werden in einem Schlüssel alle Behandlungen in einem Punktwert und dieser mit einem auf Landesebene einheitlichen Wert multipliziert. Die PKV hingegen rechnet über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. für Zahnärzte (GOZ) ab. In der Gebührenordnung sind alle erdenkbaren ärztlichen Leistungen aufgelistet, beziffert mit einer bestimmten Gebührenhöhe; z.B. Entfernen einer Krone, Ziffer 229, GOZ = DM 19,80. Von diesem Wert rechnet der Arzt einen festgelegten Satz ab, den Regelsatz (2,3-fach). Setzt man die Vergütung der GKV mit der Basis der GOÄ bzw. GOZ gleich, so rechnet ein Arzt von einem Kassenpatienten in etwa den 1,3- bis 1,7-fachen Satz. In der privaten Krankenversicherung kann er vom 2,3- (Regelsatz) sogar bis zum 3,5-fachen Satz (Regelhöchstsatz), bei einzelnen Versicherungsunternehmen sogar darüber hinaus abrechnen. Konsequenz der Methodik ist, dass der Arzt für dieselbe Behandlung ein höheres Entgelt erhält. Auf den ersten Blick scheint die Private keinen Vorteil aus diesem Abrechnungsmodus zu haben. Eingehendere Beratung und geringe Wartezeiten in der Sprechstunde als Privatpatient sind in der Praxis zwar dominierend, es besteht hieraus aber kein Rechtsanspruch. Vielmehr liegt der Vorteil darin, dass der Privatpatient alle Ärzte in Anspruch nehmen kann. So sind z.B. Spezialisten auf bestimmten medizinischen Gebieten so qualifiziert oder Arztpraxen mit medizinisch hochwertiger Apparatur so kostenintensiv, dass sie bei einfachen Sätzen nicht betriebswirtschaftlich überleben können. Diese können sie dann nur als Privatpatient in Anspruch nehmen. Hieraus resultiert die bekannte Aussage der freien Arztwahl.


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