Private Krankenversicherung
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Wann kann man von der Versicherungspflicht befreit werden?

Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird wegen:

  • Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze
  • nicht voller Erwerbstätigkeit bei Erziehungsurlaub Teilzeitarbeit, wenn die Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit herabgesetzt wird und er bereits seit mindestens 5 Jahren wegen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei war.
  • Arbeitslosigkeit
  • Antrag auf Rente
  • Einschreibung als Student
  • Beschäftigung als Arzt im Praktikum
  • Tätigkeit in einer Einrichtung für Behinderte

Der Antrag ist innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht wirksam, wenn keine Leistungen gewährt wurden, sonst mit Beginn des Monats, der auf die Antragstellung folgt. Die Befreiung ist unwiderruflich, sofern keine andere gesetzliche Bestimmung anzuwenden ist.


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