Private Krankenversicherung
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Welche Kosten übernimmt die GKV im Rahmen einer Zahnbehandlung?

Die Zahnbehandlung wird in der GKV zu 100% finanziert. Allerdings werden im gesamten Zahnbereich nur die Mindestleistungen finanziert. Goldinlays oder hochwertige Brücken müssen von Patientenseite eigenfinanziert werden. Insbesondere aus diesem Hintergrund sind die Eigenanteile sehr hoch, da viele Ärzte aus Qualitätsaspekten ausschließlich diese Leistungen anbieten.

Zur erstattungspflichtigen zahnärztlichen Behandlung gehört nach § 28 Abs. 2 SGB V auch die kieferorthopädische Behandlung für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Versicherte mit schweren Kieferanomalien.

Bei einer medizinisch notwendigen Versorgung haben Versicherte gemäß § 30 SGB V einen Anspruch auf einen Zuschuß von 50 % der Kosten. Dieser Zuschuß wird um einen Bonus von 10% erhöht, wenn der Versicherte zur Gesundheitserhaltung seiner Zähne beigetragen hat (Bonusheft). Auch Zahnkronen gehören zum Zahnersatz. Große Brücken zum Ersatz von mehr als vier Zähnen je Kiefer oder mehr als drei fehlenden Zähnen je Seitenzahngebiet, sowie mehr als zwei Verbindungselemente je Kiefer bei Kombinationsversorgungen fallen nicht in die Leistungspflicht der Krankenkassen. Zudem werden Implantate nicht erstattet.


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