Welche Kosten übernimmt die GKV im Rahmen einer Zahnbehandlung?
Die Zahnbehandlung wird in der GKV zu 100%
finanziert. Allerdings werden im gesamten Zahnbereich nur die
Mindestleistungen finanziert. Goldinlays oder hochwertige Brücken müssen
von Patientenseite eigenfinanziert werden. Insbesondere aus diesem
Hintergrund sind die Eigenanteile sehr hoch, da viele Ärzte aus
Qualitätsaspekten ausschließlich diese Leistungen anbieten.
Zur erstattungspflichtigen zahnärztlichen
Behandlung gehört nach § 28 Abs. 2 SGB V auch die kieferorthopädische
Behandlung für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und
Versicherte mit schweren Kieferanomalien.
Bei einer medizinisch notwendigen
Versorgung haben Versicherte gemäß § 30 SGB V einen Anspruch auf einen
Zuschuß von 50 % der Kosten. Dieser Zuschuß wird um einen Bonus von 10%
erhöht, wenn der Versicherte zur Gesundheitserhaltung seiner Zähne
beigetragen hat (Bonusheft). Auch Zahnkronen gehören zum Zahnersatz. Große
Brücken zum Ersatz von mehr als vier Zähnen je Kiefer oder mehr als drei
fehlenden Zähnen je Seitenzahngebiet, sowie mehr als zwei
Verbindungselemente je Kiefer bei Kombinationsversorgungen fallen nicht in
die Leistungspflicht der Krankenkassen. Zudem werden Implantate nicht
erstattet.