Private Krankenversicherung
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Wie hoch sind die Selbstbeteiligung bei Heilmittel und Hilfsmittel für gesetzlich Versicherte?

Zu den Kosten der Heilmittel (z. B. Bäder, Massagen, Bestrahlungen) hat der Versicherte eine Zuzahlung von 15 % der entstandenen Kosten an den Behandler zu zahlen.

Weiterhin haben Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthodädische und andere Hilfsmittel gemäß § 33 SGB V, soweit diese nicht als allgemeine Gebrauchgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind. Zu Hilfsmitteln zählen Gegenstände, die den Erfolg der Krankenbehandlung sichern oder eine Behinderung ausgleichen. Der Versicherte muß hierbei 20% der Kosten, die von der Krankenkasse übernommen werden, selbst zahlen.

Für die Brillenfassung wird kein Zuschuß gewährt; Anspruch auf eine neue Brille besteht nur bei einer Sehschärfenänderung von mindestens 0,5 Dioptrien. Die Brillengläser werden in einfacher Ausführung erstattet (keine Tönung, Entspiegelung, etc.).

Kontaktlinsen werden nur in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen erstattet.


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