Welche Leistungen wurden in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Vergangenheit eingeschränkt?
Um der Ausgabenentwicklung im
Gesundheitswesen entgegenzuwirken hat die gesetzliche Krankenversicherung
zwei Steuerungsinstrumente. Einerseits kann sie durch Anhebung des
Beitragssatzes die Einnahmen erhöhen, welches in den vergangenen Jahren
mehrfach umgesetzt wurde. Andererseits kann sie mit Einschränkungen der
Leistungen die Ausgabenseite positiv beeinflussen. Dieses Instrument wurde
seit 1977 kontinuierlich umgesetzt. Durch Gesetzbeschluß kann die
Bundesregierung bei entsprechenden Mehrheiten das Leistungsspektrum über
die Regelungen im SGB V so gestalten, dass kostenmindernde Effekte die
Ausgaben dämpfen. Die PKV hingegen hat diese Steuerungsmöglichkeit nicht,
da der Leistungskatalog per zivilrechtlichen Vertrag zustande gekommen ist
und nicht einseitig veränderbar ist. Die Eingriffe der GKV in das
Gesundheitswesen (bis 1998) wurden bestimmt durch 46 größere Gesetze mit
über 6800 Einzelbestimmungen. Die letzten Reformen mit den wichtigsten
Leistungseinschränkungen werden im folgenden aufgelistet:
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