Welchem Grundsatz entspricht das Leistungsversprechen in der PKV?
Während die GKV wegen ihrer
Zweckbestimmung (Schutz der Einkommensschwachen) ihren Mitgliedern nur einen
Einheitsversicherungsschutz anbieten darf, gewährt die PKV ihren
Versicherten einen individuellen Versicherungsschutz.
Die Individualität besteht bei den
PKV-Versicherten nicht nur in der Wahl des Versicherungsschutzes, sondern
auch in der Wahl des Heilbehandlers.
Zwar hat ein GKV-Versicherter das Recht,
zwischen verschiedenen Kassenärzten zu wählen, jedoch unter relativ
starken Einschränkungen. So ist z. B. grundsätzlich innerhalb eines
Kalendervierteljahres der Kassenarzt nicht zu wechseln.
Der PKV-Versicherte kann selbst wählen,
welchen Arzt usw. er im Krankheitsfall aufsuchen will. Ihm selbst bleibt es
überlassen, ob er sich von dem nächsterreichbaren Arzt oder von der weit
entfernt wohnenden Kapazität behandeln lassen will.