Private Krankenversicherung
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Welchem Grundsatz entspricht das Leistungsversprechen in der PKV?

Während die GKV wegen ihrer Zweckbestimmung (Schutz der Einkommensschwachen) ihren Mitgliedern nur einen Einheitsversicherungsschutz anbieten darf, gewährt die PKV ihren Versicherten einen individuellen Versicherungsschutz.

Die Individualität besteht bei den PKV-Versicherten nicht nur in der Wahl des Versicherungsschutzes, sondern auch in der Wahl des Heilbehandlers.

Zwar hat ein GKV-Versicherter das Recht, zwischen verschiedenen Kassenärzten zu wählen, jedoch unter relativ starken Einschränkungen. So ist z. B. grundsätzlich innerhalb eines Kalendervierteljahres der Kassenarzt nicht zu wechseln.

Der PKV-Versicherte kann selbst wählen, welchen Arzt usw. er im Krankheitsfall aufsuchen will. Ihm selbst bleibt es überlassen, ob er sich von dem nächsterreichbaren Arzt oder von der weit entfernt wohnenden Kapazität behandeln lassen will.


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