Private Krankenversicherung
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Welche Prämissen hat der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung?

In der GKV gibt es nur einen Einheitsschutz, der sich in Mitglieder- und Familienversicherung unterteilt. Der Umfang und die Höhe des Versicherungsschutzes sind für alle Versicherten grundsätzlich einheitlich, unabhängig von der Höhe des gezahlten Beitrages. Es gibt allerdings eine Teilkostenerstattung für Dienstordnungsangestellte und Beamte, die in einer BKK oder in der knappschaftlichen Krankenkasse tätig sind.

Um die Standardisierung der Leistung in der GKV sicherzustellen, schreibt das SGB V in § 12 u. a. vor, dass die Leistung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein muß; sie darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht übersteigen.

Leistungen, die für die Erzielung des Heilerfolges nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, kann der Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.


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