Welche Prämissen hat der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung?
In der GKV gibt es nur einen
Einheitsschutz, der sich in Mitglieder- und Familienversicherung unterteilt.
Der Umfang und die Höhe des Versicherungsschutzes sind für alle
Versicherten grundsätzlich einheitlich, unabhängig von der Höhe des
gezahlten Beitrages. Es gibt allerdings eine Teilkostenerstattung für
Dienstordnungsangestellte und Beamte, die in einer BKK oder in der
knappschaftlichen Krankenkasse tätig sind.
Um die Standardisierung der Leistung in der
GKV sicherzustellen, schreibt das SGB V in § 12 u. a. vor, dass die
Leistung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein muß; sie darf
jedoch das Maß des Notwendigen nicht übersteigen.
Leistungen, die für die Erzielung des
Heilerfolges nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, kann der
Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht
bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Ist für eine Leistung ein Festbetrag
festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem
Festbetrag.