Welche Leistungen erbringt die Gesetzliche für Kuren?
Die Krankenkasse kann, soweit kein Anspruch
bei einem anderen Sozialversicherungsträger besteht, die Kosten einer ambulanten oder stationären Vorsorgekur
sowie einer Müttergenesungskur übernehmen oder bezuschussen.
Zu einer ambulanten Vorsorgekur kann die
Kasse außer den Kosten für die Behandlungen einen Zuschuß bis zu 15,-DM
täglich (Unterkunft/Kurtaxe) zahlen. Für eine stationäre Vorsorge- sowie
eine stationäre Rehabilitationskur beträgt der Eigenanteil des Patienten
25,-DM täglich.
Bei Müttergenesungskuren sind 17,- DM pro
Tag zuzuzahlen. Gleiche Zuzahlung ist bei Anschlußrehabilitationen für
max. 14 Tage zu erbringen.
Alle anderen Kuren werden zwar bei den
Krankenkassen beantragt und bearbeitet, in der Regel aber durch den
Rentenversicherungsträger finanziert.