Private Krankenversicherung
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Welche Leistungen erbringt die Gesetzliche für Kuren?

Die Krankenkasse kann, soweit kein Anspruch bei einem anderen Sozialversicherungsträger besteht, die Kosten einer ambulanten oder stationären Vorsorgekur sowie einer Müttergenesungskur übernehmen oder bezuschussen.

Zu einer ambulanten Vorsorgekur kann die Kasse außer den Kosten für die Behandlungen einen Zuschuß bis zu 15,-DM täglich (Unterkunft/Kurtaxe) zahlen. Für eine stationäre Vorsorge- sowie eine stationäre Rehabilitationskur beträgt der Eigenanteil des Patienten 25,-DM täglich.

Bei Müttergenesungskuren sind 17,- DM pro Tag zuzuzahlen. Gleiche Zuzahlung ist bei Anschlußrehabilitationen für max. 14 Tage zu erbringen.

Alle anderen Kuren werden zwar bei den Krankenkassen beantragt und bearbeitet, in der Regel aber durch den Rentenversicherungsträger finanziert.


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