Private Krankenversicherung
 Private Krankenversicherung

| Home | Sitemap | Kontakt | Wir über uns |

Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherung

Welche Leistungen bekommt ein Privatpatient im Krankenhaus?

Die versicherte Person kann zwischen den öffentlichen und den privaten Krankenanstalten frei wählen (§ 4 Abs. 4 MB/KK). Sein Versicherungsschutz erstreckt sich auf Europa und bis zu einem Monat auf das außereuropäische Ausland. Kann dem Versicherten aus gesundheitlichen Gründen ein Kranken-ransport nicht zugemutet werden, verlängert sich der Versicherungsschutz bis zur möglichen Rückreise, längstens aber um zwei weitere Monate (§ 1 Abs. 4 MB/KK).

Die Leistungspflicht des VR tritt nur bei medizinisch notwendiger stationärer und teilstationärer Heilbehandlung ein. Dabei ist es unerheblich, ob die Behandlung in einem allgemeinen Krankenhaus, Fach- oder Sonderkrankenhaus geschieht.

Soll jedoch die Behandlung in einem Krankenhaus erfolgen, in dem neben medizinischer Heilbehandlung u. a. auch Kuren durchgeführt oder Rekonvalzentren aufgenommen werden, so muß die versicherte Person vor Behandlungsbeginn die schriftliche Zustimmung des VR einholen (§ 4 Abs. 5 MB/KK). Andernfalls ist der VR von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn es sich nicht um einen Notfall handelt. Die Leistungspflicht des VR entfällt bei Kur- und Sanatoriums-behandlung (§ 5 Abs.1 d MB/KK), es sei denn, der VN verfügt über eine Kurversicherung. Jedoch besteht Leistungspflicht bei aktiver, stationärer behandlungs-bedürftiger Tbc in Tbc-Heilstätten und Tbc-Sanatorien (§ 4 Abs. 6 MB/KK).


Private Krankenversicherung Vergleich
Private Krankenversicherung