Private Krankenversicherung
 Private Krankenversicherung

| Home | Sitemap | Kontakt | Wir über uns |

Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherung

Welche Leistungen hat ein gesetzlich Versicherter im Krankenhaus?

Es besteht ein Anspruch auf voll-, teil- oder nachstationäre sowie ambulante Krankenhausbehandlung nach § 30 Abs. 1 SGB V. Der Anspruch auf vollstationäre Behandlung setzt voraus, dass die Aufnahme erforderlich ist, weil das Behandlungsziel nicht durch teil-, vor-, oder nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden kann.

Die GKV übernimmt grundsätzlich die Kosten der Krankenhausbehandlung, soweit nur die vertraglichen Leistungen beansprucht werden und es sich um ein zugelassenes Krankenhaus handelt. Dies sind i.d.R. solche, die im Landeskrankenhausplan aufgenommen sind, sowie Hochschulkliniken und Krankenhäuser, die einen Versorgungsauftrag mit den Landesverbänden der Krankenkassen abgeschlossen haben.

Der Arzt als Einweiser hat die Pflicht ein Krankenhaus unter den Kriterien kostengünstig und naheliegend auszuwählen, welches nur einmal von Patientenseite abgelehnt werden kann. Wird jedoch ohne zwingende Grund ein anderes als das vom Arzt in der Krankenhauseinweisung angegebene Krankenhaus gewählt, so kann die Krankenkasse dem Versicherten die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegen. Das ist z.B. dann der Fall, wenn die Behandlung in einem Krankenhaus der Grundversorgung möglich ist, der Versicherte aber eine Universitätsklinik mit einem entsprechend höheren Pflegesatz aufsucht.

Nimmt der Patient Leistungen in Anspruch, die über den vertraglich vereinbarten Rahmen hinausgehen, also sogenannte Wahlleistungen, wie Zweibettzimmer oder Chefarztbehandlung, so ist er für die anfallenden Mehrkosten gegenüber dem Krankenhaus zahlungspflichtig. Zur Deckung dieser Kosten kann eine private Krankenkostenzusatzversicherung abgeschlossen werden.

Bei vollstationärer Behandlung und Anschlußrehabilitation sind zur Zeit für max. 14 Tage im Kalenderjahr 17,-DM täglich (14,-DM Ost) zu entrichten. Diese Regelung gilt nicht für Personen unter 18 Jahren und bei teilstationärer oder ambulanter Krankenhausbehandlung.


Private Krankenversicherung Vergleich
Private Krankenversicherung