Private Krankenversicherung
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Welche Leistungen hat der gesetzlich Versicherte bei kieferorthopädische Behandlungen?

Die Krankenkasse erstattet für die Behandlung von Kiefer- oder Zahnfehlstellung, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigen, 80% der Kosten. Nach Behandlungsende die restlichen 20%.

Ist mehr als ein Kind in kieferorthopädischer Behandlung, verringert sich der selbst zu tragende Anteil auf 10%. Ab dem 18. Lebensjahr werden keine kieferorthopädische Leistungen erstattet.


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