Welche Leistungen hat der gesetzlich Versicherte bei kieferorthopädische Behandlungen?
Die Krankenkasse erstattet für die
Behandlung von Kiefer- oder Zahnfehlstellung, die das Kauen, Beißen,
Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigen, 80% der Kosten. Nach
Behandlungsende die restlichen 20%.
Ist mehr als ein Kind in
kieferorthopädischer Behandlung, verringert sich der selbst zu tragende
Anteil auf 10%. Ab dem 18. Lebensjahr werden keine kieferorthopädische
Leistungen erstattet.