Private Krankenversicherung
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Hat der Versicherte in der PKV freie Arzt und Krankenhauswahl?

Im ambulanten, zahnärztlichen und stationären Sektor hat der Versicherte freie Arzt und Krankenhauswahl. Er ist nicht verpflichtet in vorgeschriebene oder vorselektierte Häuser bzw. Arztpraxen zu gehen. Hierunter fallen neben den der GKV angeschlossenen Leistungserbringer insbesondere Privatkliniken und Privatärzte, die nur Privatpatienten oder Selbstzahler behandeln.


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