Hat der Versicherte in der PKV freie Arzt und Krankenhauswahl?
Im ambulanten, zahnärztlichen und
stationären Sektor hat der Versicherte freie Arzt und Krankenhauswahl. Er
ist nicht verpflichtet in vorgeschriebene oder vorselektierte Häuser bzw.
Arztpraxen zu gehen. Hierunter fallen neben den der GKV angeschlossenen
Leistungserbringer insbesondere Privatkliniken und Privatärzte, die nur
Privatpatienten oder Selbstzahler behandeln.