Private Krankenversicherung
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Was versteht man unter Belegärzten?

Belegärzte sind frei praktizierende Ärzte mit eigenen Praxen, z. B. als Hals-, Nasen- und Ohrenarzt, Augenarzt, Arzt für Gynäkologie oder Urologie.

Im Gegensatz zu ihren übrigen frei praktizierenden Kollegen können Belegärzte ihre Patienten selbst im Krankenhaus behandeln. Für die Behandlung der Patienten stellt ihnen das Haus eine bestimmte Anzahl Betten und die technische Einrichtung zur Verfügung. Dafür haben die Ärzte eine Benutzungsgebühr an das Krankenhaus zu entrichten. Dieses Belegarztsystem trifft man häufig in Kreiskrankenhäusern kleinerer Ordnung an, da sie nicht Ärzte aller Fachrichtungen beschäftigen. Um dennoch wirksam helfen zu können, sichern sie sich die Mitarbeit frei praktizierender Fachärzte.

Im Unterschied zu den fest angestellten Krankenhausärzten dürfen Belegärzte bei Privatpatienten selbst liquidieren, bei den Kassenpatienten dagegen rechnen sie ihre Leistungen direkt mit der zuständigen Krankenkasse ab.

Fest angestellte Krankenhausärzte dürfen nur dann liquidieren, wenn zwischen ihnen und dem Krankenhausträger ein Chefarztvertrag besteht. Darüber hinaus muß auch der Patient mit einer Privatbehandlung einverstanden sein.


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