Was versteht man unter Belegärzten?
Belegärzte sind frei praktizierende Ärzte
mit eigenen Praxen, z. B. als Hals-, Nasen- und Ohrenarzt, Augenarzt, Arzt
für Gynäkologie oder Urologie.
Im Gegensatz zu ihren übrigen frei
praktizierenden Kollegen können Belegärzte ihre Patienten selbst im
Krankenhaus behandeln. Für die Behandlung der Patienten stellt ihnen das
Haus eine bestimmte Anzahl Betten und die technische Einrichtung zur
Verfügung. Dafür haben die Ärzte eine Benutzungsgebühr an das
Krankenhaus zu entrichten. Dieses Belegarztsystem trifft man häufig in
Kreiskrankenhäusern kleinerer Ordnung an, da sie nicht Ärzte aller
Fachrichtungen beschäftigen. Um dennoch wirksam helfen zu können, sichern
sie sich die Mitarbeit frei praktizierender Fachärzte.
Im Unterschied zu den fest angestellten
Krankenhausärzten dürfen Belegärzte bei Privatpatienten selbst
liquidieren, bei den Kassenpatienten dagegen rechnen sie ihre Leistungen
direkt mit der zuständigen Krankenkasse ab.
Fest angestellte Krankenhausärzte dürfen
nur dann liquidieren, wenn zwischen ihnen und dem Krankenhausträger ein
Chefarztvertrag besteht. Darüber hinaus muß auch der Patient mit einer
Privatbehandlung einverstanden sein.