Leistet die Private außerhalb des Bundesgebiet?
Die PKV gewährt ihren Versicherten
Versicherungsschutz in ganz Europa. darüber hinaus besteht für den ersten
Monat eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland
ebenfalls Versicherungsschutz. Diese Frist verlängert sich, wenn der
Versicherte in diesem Monat so stark erkrankt, dass er nicht
rücktransportfähig ist, um längstens zwei weitere Monate.
Manche Versicherer bieten Versicherungsschutz - abweichend von den Musterbedingungen - auf der ganzen Welt.