Welche Leistungen bietet die Private im ambulanten Bereich?
Anders als bei der gesetzlichen
Krankenversicherung sind die Leistungen individuell von
Versicherungsgesellschaft und Versicherungstarif abhängig. Aus diesem
Grunde kann man nicht wie in der Gesetzlichen von einem einheitlichen
Leistungskatalog sprechen. Mit wenigen Ausnahmen sind die folgenden
Leistungen bei den Krankenversicherern allerdings Standard.
Im ambulanten Bereich steht neben jedem
verfügbaren Allgemeinmediziner und weiter behandelnden Spezialisten der
Heilpraktiker zur Disposition. Bei den Arzneimittel werden alle Präparate
erstattet, die verschrieben worden sind. Es existiert keine Negativliste.
Zudem gibt es dort auch keine Selbstbeteiligungen (Ausnahme: der
ausgewählte Tarif soll aus Kostengründen hier eine Selbstbeteiligung
enthalten). Bei den Hilfsmitteln, wie Hörgeräten, Brillen, etc., gibt es
Kataloge, welche die Erstattung der einzelnen Hilfsgeräte regelt.
Grundsätzlich übertrifft der Katalog der Privaten den der Gesetzlichen bei
weitem. Beispiele sind Brillengläser und Brillengestelle. Hier zahlt die
GKV nur die einfache Gläserausstattung, die Private hingegen finanzieren
neben dem Gestell bis zu 350,-- DM auch Entspiegelungen und Tönungen.
Außerdem erstatten sie Kontaktlinsen als Alternative. Zur ambulanten
Behandlung zählen im Regelfall zusätzlich die Schutzimpfungen, die
Psychotherapie, der Transport zum nächsterreichbaren Arzt oder Krankenhaus,
die häusliche Behandlungspflege, die Leistungen des Masseurs und
Krankengymnasten, die Dienste des Logopäden und die Rückführung aus dem
Ausland.