Welche ärztliche und zahnärztliche Behandlung erstattet die Gesetzliche?
Die Behandlung umfaßt die Tätigkeit des
Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten
ausreichend und notwendig ist.
Zur Krankenbehandlung gehören auch
Leistungen zur Herstellung der Zeugungs- und Empfängnisfähigkeit sowie
Schwangerschaftsabbruch bei medizinischer Indikation.
Der Versicherte muß den
nächsterreichbaren, zur kassenärztlichen Versorgung zugelassenen Arzt,
wählen. Er darf diesen innerhalb eines Quartals nur aus wichtigem Grund
wechseln.