Private Krankenversicherung
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Welche ärztliche und zahnärztliche Behandlung erstattet die Gesetzliche?

Die Behandlung umfaßt die Tätigkeit des Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten ausreichend und notwendig ist.

Zur Krankenbehandlung gehören auch Leistungen zur Herstellung der Zeugungs- und Empfängnisfähigkeit sowie Schwangerschaftsabbruch bei medizinischer Indikation.

Der Versicherte muß den nächsterreichbaren, zur kassenärztlichen Versorgung zugelassenen Arzt, wählen. Er darf diesen innerhalb eines Quartals nur aus wichtigem Grund wechseln.


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