Private Krankenversicherung
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Welche Leistungen bietet die Gesetzliche bei Zahnersatz?

Gesetzlich Versicherte erhalten einen prozentualen Zuschuß (50-65%) zu der im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung durchgeführten medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersatz (zahnärztliche Behandlung und zahntechnische Leistungen ) incl. Zahnkronen.

Bei großen Brücken zum Ersatz von mehr als vier fehlenden Zähnen je Kiefer ist der Anspruch auf den Zuschuß für vier zu ersetzende Zähne, bei Brücken mit mehr als drei fehlenden Zähnen je Seitenzahngebiet auf den Zuschuß für drei zu ersetzende Zähne begrenzt.

Bei Kombinationsversorgungen ist der Anspruch auf den Festzuschuß für zwei Verbindungselemente je Kiefer sowie bei einem Restzahnbestand von höchstens drei Zähnen je Kiefer auf den Festzuschuß für drei Verbindungselemente begrenzt.

Bei Verblendungen ist der Anspruch auf den Zuschuß für Kunststoff-Verblendungen begrenzt.

Konservierend-chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen, die im Zusammenhang mit Zahnersatz erbracht werden, sind Sachleistungen.


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