Welche Leistungen bietet die Gesetzliche bei Zahnersatz?
Gesetzlich Versicherte erhalten einen
prozentualen Zuschuß (50-65%) zu der im Rahmen der vertragszahnärztlichen
Versorgung durchgeführten medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersatz
(zahnärztliche Behandlung und zahntechnische Leistungen ) incl. Zahnkronen.
Bei großen Brücken zum Ersatz von mehr
als vier fehlenden Zähnen je Kiefer ist der Anspruch auf den Zuschuß für
vier zu ersetzende Zähne, bei Brücken mit mehr als drei fehlenden Zähnen
je Seitenzahngebiet auf den Zuschuß für drei zu ersetzende Zähne
begrenzt.
Bei Kombinationsversorgungen ist der
Anspruch auf den Festzuschuß für zwei Verbindungselemente je Kiefer sowie
bei einem Restzahnbestand von höchstens drei Zähnen je Kiefer auf den
Festzuschuß für drei Verbindungselemente begrenzt.
Bei Verblendungen ist der Anspruch auf den
Zuschuß für Kunststoff-Verblendungen begrenzt.
Konservierend-chirurgische Leistungen und
Röntgenleistungen, die im Zusammenhang mit Zahnersatz erbracht werden, sind
Sachleistungen.