Private Krankenversicherung
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Kann mich die Versicherung bei Krankheit kündigen?

Nach § 14 Abs. 1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) verzichtet die PKV bei der Krankenvollversicherung auf das ordentliche Kündigungsrecht. Das ordentliche Kündigungsrecht beinhaltet eine Kündigungsmöglichkeit bei Risikoerhöhung oder im Schadensfall. Diese existiert beispielsweise in der Sachversicherung. Hier kann der Versicherer bei Erhöhung des Risikos (z.B. spätere Bedeckung des Hauses mit Reet in der Feuerversicherung) oder in einem Schadenfall das Versicherungsverhältnis ab sofort kündigen. Diese Möglichkeit entfällt bei der Krankenvollversicherung. Lediglich das außerordentliche Kündigungsverhältnis bleibt bestehen. Hierunter fallen vorvertragliche Anzeigepflichverletzung (z.B. fehlende oder falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen) Nichtzahlung der Prämien, Arglistige Fälschung der Rechnungen, etc.


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