Private Krankenversicherung
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Wie sind die Kündigungsfristen in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Bei freiwilligen Mitgliedern endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des übernächsten Monats nach erfolgter Willenserklärung (§ 191 SGB V).

Beispiel: Austrittserklärung 05.05.2001 Ende der Mitgliedschaft 31.07.2001

Bei Versicherungspflichtigen wird der Versicherte nach Wegfall der Versicherungspflicht automatisch weiterversichert, sofern die notwendige Vorversicherungszeit erfüllt ist (§ 190 Abs. 3 SGB V).

Soll die Mitgliedschaft beendet werden, so geschieht dies nur, wenn das Mitglied innerhalb von 2 Wochen, nachdem es von der Krankenkasse auf sein Austrittsrecht schriftlich hingewiesen wurde, den Austritt erklärt.

Bei Erhöhung des Beitragssatzes hat das Mitglied ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat und ist zum Monatsende möglich. Dieses Recht muß innerhalb eines Monats nach der Erhöhung wahrgenommen werden.


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