Wie sind die Kündigungsfristen in der privaten Krankenversicherung?
Die Kündigungsfristen der privaten Krankenversicherer sind nicht einheitlich. Grundsätzlich
unterscheiden wir das außerordentliche und das ordentliche Kündigungsrecht.
Beim außerordentlichem Kündigungsrecht kann der Versicherungsnehmer bei
einer Beitragsanpassung seines Tarifes den Versicherungsschutz kündigen. Im
Rahmen der ordentlichen Kündigung sind die Fristen, die Mindestlaufzeit und
der Kündigungszeitpunkt zu berücksichtigen.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt je nach Gesellschaft i.d.R. 2 oder 3
Versicherungsjahre, die Kündigungsfrist ist hingegen brancheneinheitlich 3
Monate. Zeitpunkt ist entweder das Versicherungsjahr, Maßgabe ist hier der
Versicherungsbeginn oder das Kalenderjahr, welches am 31.12. eines jeden
Jahres endet.