Private Krankenversicherung
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Was ist eine Krankentagegeldversicherung?

Eine Krankentagegeldversicherung wird in Höhe eines Tagessatzes je Arbeitsunfähigkeitstag abgeschlossen. Sie dient zur Deckung von Verdienstausfall aufgrund vollständiger Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit und Unfallfolgen. Das Krankentagegeld darf das aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Bedingungsgemäß darf sie nur den Verdienstausfall ausgleichen, aber keinen Gewinn bringen. Das Krankentagegeld wird in Abhängigkeit vom Tarif in unterschiedlicher Dauer bis zu mehreren Jahren oder unbegrenzt gezahlt, jedoch nur, solange die Arbeitsunfähigkeit vorübergehend ist, nicht aber bei dauernder Berufsunfähigkeit, also Erwerbsunfähigkeit im bisher ausgeübten Beruf von mehr als 50 v. H.

Eine Krankentagegeldversicherung kann sowohl von Arbeitnehmern als auch von Selbständigen abgeschlossen werden. Sie ist nicht nur für den Privatversicherten als Möglichkeit zur Abdeckung seines Verdienstausfalls bei Arbeitsunfähigkeit interessant, sondern auch für den gesetzlich Krankenversicherten, der seinen Krankengeldanspruch aufstocken möchte. Mit Ende des Anspruchs auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung setzt die Leistungspflicht des Versicherers bei Arbeitnehmern ein. Selbständige können die Krankentagegeldversicherung dagegen für Leistungen ab Beginn einer Arbeitsunfähigkeit abschließen. In der Regel wird aber eine Karenzzeit von wenigstens drei Tagen vereinbart.

Die Versicherungsfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung besteht nur so lange, wie der Versicherungsnehmer die tariflich festgelegten beruflichen Voraussetzungen erfüllt. Mit Aufgabe des Berufs - gleichgültig, ob freiwillig oder nicht -, mit Eintritt der Berufsunfähigkeit, mit Vollendung des 65. Lebensjahres sowie mit Wegzug aus dem Tätigkeitsgebiet des Versicherungsunternehmens, verliert er die Versicherungsfähigkeit. Der Tarif kann allerdings abweichende Vereinbarungen zulassen. Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis auf Antrag für die Dauer der Unterbrechung der Erwerbsfähigkeit, die Dauer der Berufsunfähigkeitsrente hinsichtlich der betroffenen versicherten Person im Rahmen einer Anwartschaftversicherung fortsetzen, wenn das Versicherungsverhältnis wegen (vorübergehender) Aufgabe der Erwerbstätigkeit, wegen Eintritts der Berufsunfähigkeit oder wegen Bezuges oder wegen Bezuges einer Berufsunfähigkeitsrente endet.


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