Was ist eine Krankentagegeldversicherung?
Eine Krankentagegeldversicherung wird in
Höhe eines Tagessatzes je Arbeitsunfähigkeitstag abgeschlossen. Sie dient
zur Deckung von Verdienstausfall aufgrund vollständiger Arbeitsunfähigkeit
infolge von Krankheit und Unfallfolgen. Das Krankentagegeld darf das aus der
beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen.
Bedingungsgemäß darf sie nur den Verdienstausfall ausgleichen, aber keinen
Gewinn bringen. Das Krankentagegeld wird in Abhängigkeit vom Tarif in
unterschiedlicher Dauer bis zu mehreren Jahren oder unbegrenzt gezahlt,
jedoch nur, solange die Arbeitsunfähigkeit vorübergehend ist, nicht aber
bei dauernder Berufsunfähigkeit, also Erwerbsunfähigkeit im bisher
ausgeübten Beruf von mehr als 50 v. H.
Eine Krankentagegeldversicherung kann
sowohl von Arbeitnehmern als auch von Selbständigen abgeschlossen werden.
Sie ist nicht nur für den Privatversicherten als Möglichkeit zur Abdeckung
seines Verdienstausfalls bei Arbeitsunfähigkeit interessant, sondern auch
für den gesetzlich Krankenversicherten, der seinen Krankengeldanspruch
aufstocken möchte. Mit Ende des Anspruchs auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung
setzt die Leistungspflicht des Versicherers bei Arbeitnehmern ein.
Selbständige können die Krankentagegeldversicherung dagegen für
Leistungen ab Beginn einer Arbeitsunfähigkeit abschließen. In der Regel
wird aber eine Karenzzeit von wenigstens drei Tagen vereinbart.
Die Versicherungsfähigkeit in der
Krankentagegeldversicherung besteht nur so lange, wie der
Versicherungsnehmer die tariflich festgelegten beruflichen Voraussetzungen
erfüllt. Mit Aufgabe des Berufs - gleichgültig, ob freiwillig oder nicht
-, mit Eintritt der Berufsunfähigkeit, mit Vollendung des 65. Lebensjahres
sowie mit Wegzug aus dem Tätigkeitsgebiet des Versicherungsunternehmens,
verliert er die Versicherungsfähigkeit. Der Tarif kann allerdings
abweichende Vereinbarungen zulassen. Der Versicherungsnehmer kann das
Versicherungsverhältnis auf Antrag für die Dauer der Unterbrechung der
Erwerbsfähigkeit, die Dauer der Berufsunfähigkeitsrente hinsichtlich der
betroffenen versicherten Person im Rahmen einer Anwartschaftversicherung
fortsetzen, wenn das Versicherungsverhältnis wegen (vorübergehender)
Aufgabe der Erwerbstätigkeit, wegen Eintritts der Berufsunfähigkeit oder
wegen Bezuges oder wegen Bezuges einer Berufsunfähigkeitsrente endet.