Private Krankenversicherung
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Gibt es in der GKV Abzüge beim Krankentagegeld?

Die Höhe des Krankengeldes für gesetzlich Versicherte begrenzt:

Es beträgt 80% des letzten erzielten regelmäßigen beitragspflichtigen Arbeitsentgelts (ohne tarifliche Sonderzahlungen), es darf jedoch das Nettoarbeitseinkommen nicht übersteigen.

Vom Krankengeld werden noch die Arbeitnehmerbeiträge zur Renten- und Arbeitslosen- und seit1995 zusätzlich die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung abgezogen.

Das kann Abzüge bis zu DM 700 bedeuten. Der Abschluß eines entsprechend bemessenen Krankentagegeldes kann diese finanzielle Lücke nach dem Fortfall der Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung (i.d.R. nach der 6. Krankheitswoche) ausgleichen.


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