Gibt es in der GKV Abzüge beim Krankentagegeld?
Die Höhe des Krankengeldes für gesetzlich Versicherte begrenzt:
Es beträgt 80% des letzten erzielten regelmäßigen beitragspflichtigen
Arbeitsentgelts (ohne tarifliche Sonderzahlungen), es darf jedoch das
Nettoarbeitseinkommen nicht übersteigen.
Vom Krankengeld werden noch die Arbeitnehmerbeiträge zur Renten- und
Arbeitslosen- und seit1995 zusätzlich die Beiträge zur sozialen
Pflegeversicherung abgezogen.
Das kann Abzüge bis zu DM 700 bedeuten. Der Abschluß eines entsprechend
bemessenen Krankentagegeldes kann diese finanzielle Lücke nach dem Fortfall
der Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung (i.d.R. nach der 6. Krankheitswoche)
ausgleichen.