Private Krankenversicherung
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Gibt es in der PKV eine Aussteuerung?

Mit dem Begriff "Aussteuerung" wird eine Regelung bezeichnet, nach der für denselben Versicherungsfall oder dieselbe Krankheit der Anspruch auf Versicherungsleistung endet, wenn der Versicherer für einen bestimmten, im Vertrag festgelegten Zeitraum Leistungen erbracht haben. Für die Hauptleistungsarten in der Krankheitskostenversicherung gibt es schon seit mehr als 25 Jahren keine Aussteuerung mehr. Lediglich kommt es in der Krankentagegeldversicherung vereinzelt vor, dass für denselben Versicherungsfall oder dieselbe Krankheit nur bis zu einer Dauer von etwa zwei Jahren gezahlt wird. Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Krankentagegeldversicherung den Verdienstausfall nur wegen vorrübergehender Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfallfolgen abdecken soll und mit Eintritt der Berufsunfähigkeit (auf nicht absehbare Zeit nach medizinischem Befund Erwerbsunfähigkeit im bisher ausgeübten Beruf von mehr als 50 v. H.) endet. Werden für bestimmte Leistungsarten dem absoluten Betrag nach bestehende Leistungshöchstsätze (Jahreshöchstsätze) festgelegt, was in älteren Tarifen noch vorkommen kann, ist dies nicht als Aussteuerung anzusehen, da die Leistungspflicht im nächsten Jahr erneut einsetzt.


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