Gibt es in der PKV eine Aussteuerung?
Mit dem Begriff "Aussteuerung"
wird eine Regelung bezeichnet, nach der für denselben Versicherungsfall
oder dieselbe Krankheit der Anspruch auf Versicherungsleistung endet, wenn
der Versicherer für einen bestimmten, im Vertrag festgelegten Zeitraum
Leistungen erbracht haben. Für die Hauptleistungsarten in der
Krankheitskostenversicherung gibt es schon seit mehr als 25 Jahren keine
Aussteuerung mehr. Lediglich kommt es in der Krankentagegeldversicherung
vereinzelt vor, dass für denselben Versicherungsfall oder dieselbe
Krankheit nur bis zu einer Dauer von etwa zwei Jahren gezahlt wird.
Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Krankentagegeldversicherung den
Verdienstausfall nur wegen vorrübergehender Arbeitsunfähigkeit infolge
Krankheit oder Unfallfolgen abdecken soll und mit Eintritt der
Berufsunfähigkeit (auf nicht absehbare Zeit nach medizinischem Befund
Erwerbsunfähigkeit im bisher ausgeübten Beruf von mehr als 50 v. H.)
endet.
Werden für bestimmte Leistungsarten dem absoluten Betrag nach bestehende
Leistungshöchstsätze (Jahreshöchstsätze) festgelegt, was in älteren
Tarifen noch vorkommen kann, ist dies nicht als Aussteuerung anzusehen, da
die Leistungspflicht im nächsten Jahr erneut einsetzt.