Private Krankenversicherung
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Private Krankenversicherung
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Wer kann sich privat versichern? 

Das Sozialgesetzbuch schränkt die Mehrheit in der Möglichkeit eines Systemwechsels ein. Nur Personen, die den Status "freiwillig versichert" besitzen haben das Wahlrecht zwischen den Institutionen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Sie haben sogar die Möglichkeit sich gar nicht zu versichern und das Risiko der Krankenkosten selbst zu tragen. Alle übrigen Bundesbürger sind in den gesetzlichen Kassen pflichtversichert. Die Pflichtversicherten können war unter den Krankenkassen wählen, der Weg jedoch in die private Krankenkostenvollversicherung bleibt ihnen versperrt.


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