Was ist eine Gruppenversicherung?
Gruppenversicherungsverträge bieten
Versicherungsschutz für eine größere Zahl von Versicherten.
Vertragspartner ist dabei allerdings allein die Gruppenspitze, also z.B. ein
Veranstalter, Arbeitgeber, oder eine Vereinigung.
Gruppenversicherungsverträge kommen in Betracht für die Teilnehmer
kurzfristiger Gemeinschaftsveranstaltungen, z.B. Lehrveranstaltungen, für
Schüler, für die Arbeitnehmer eines Betriebes, für Zwangsmitglieder von
Vereinigungen freiberuflich tätiger Personen sowie für Angehörige
rechtsfähiger Vereinigungen solcher Personen, z.B. Rechtsanwaltsvereine.
Die Möglichkeit, einen
Gruppenversicherungsvertrag abzuschließen, ist an bestimmte Voraussetzungen
geknüpft. Hierzu gehören eine bestimmte Mindestgröße einer Gruppe und
die Dauerhaftigkeit der als Gruppenspitze auftretenden Vereinigung.
Demgegenüber bietet der Gruppenversicherungsvertrag gewisse
Vergünstigungen, z.B. die Möglichkeit des Erlasses der Wartezeiten, bei
kurzfristigen Veranstaltungen auch den Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung
und den Einwand des alten Leidens. Bei nachweislichen Ersparnissen sind auch
Beitragsnachlässe möglich.