Private Krankenversicherung
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Was ist eine Anwartschaftsversicherung?

Eine Anwartschaftsversicherung dient der Wahrung von Rechten in Zeiten, in denen der Versicherte einen Anspruch auf tarifliche Leistungen nicht benötigt, weil er vorübergehend anderweitige Leistungsansprüche hat, etwa die Heilfürsorge als Wehrpflichtiger, Soldat auf Zeit, Berufssoldat, Beamter des Bundesgrenzschutzes, der Polizei oder Feuerwehr oder die Leistungen der GKV als Versicherungspflichtiger oder Familienversicherter oder bei Auslandsaufenthalt Leistungen aus einem Auslandsreise-Krankenversicherungstarif. Die Anwartschaftsversicherung sieht vor, dass vom Beginn bzw. Wiederbeginn der Leistungspflicht an inzwischen aufgetretene Krankheiten in den Versicherungsschutz einbezogen werden (Kleine Anwartschaft), oder dass außerdem die Berechnung des Beitrags nach dem ursprünglichen Eintrittsalter geschieht (große Anwartschaft). Zu zahlen ist ein Anwartschaftsbeitrag, der die Gegenleistung für die eingeräumte Anwartschaft darstellt und damit der Wahrung der erwähnten Rechte aus dem Versicherungsvertrag dient. Er ist wesentlich geringer als derjenige, der bei Leistungspflicht zu zahlen ist, und zwar bei der kleinen noch erheblich niedriger als bei der großen Anwartschaftsversicherung.


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