Was ist eine Anwartschaftsversicherung?
Eine Anwartschaftsversicherung dient der
Wahrung von Rechten in Zeiten, in denen der Versicherte einen Anspruch auf
tarifliche Leistungen nicht benötigt, weil er vorübergehend anderweitige
Leistungsansprüche hat, etwa die Heilfürsorge als Wehrpflichtiger, Soldat
auf Zeit, Berufssoldat, Beamter des Bundesgrenzschutzes, der Polizei oder
Feuerwehr oder die Leistungen der GKV als Versicherungspflichtiger oder
Familienversicherter oder bei Auslandsaufenthalt Leistungen aus einem
Auslandsreise-Krankenversicherungstarif. Die Anwartschaftsversicherung sieht
vor, dass vom Beginn bzw. Wiederbeginn der Leistungspflicht an inzwischen
aufgetretene Krankheiten in den Versicherungsschutz einbezogen werden
(Kleine Anwartschaft), oder dass außerdem die Berechnung des Beitrags nach
dem ursprünglichen Eintrittsalter geschieht (große Anwartschaft). Zu
zahlen ist ein Anwartschaftsbeitrag, der die Gegenleistung für die
eingeräumte Anwartschaft darstellt und damit der Wahrung der erwähnten
Rechte aus dem Versicherungsvertrag dient. Er ist wesentlich geringer als
derjenige, der bei Leistungspflicht zu zahlen ist, und zwar bei der kleinen
noch erheblich niedriger als bei der großen Anwartschaftsversicherung.