Wer kann sich privat versichern?
Das Sozialgesetzbuch schränkt die Mehrheit
in der Möglichkeit eines Systemwechsels ein. Nur Personen, die den Status
"freiwillig versichert" besitzen haben das Wahlrecht zwischen den
Institutionen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Sie haben
sogar die Möglichkeit sich gar nicht zu versichern und das Risiko der
Krankenkosten selbst zu tragen. Alle übrigen Bundesbürger sind in den
gesetzlichen Kassen pflichtversichert. Die Pflichtversicherten können war
unter den Krankenkassen wählen, der Weg jedoch in die private
Krankenkostenvollversicherung bleibt ihnen versperrt.