Wer sind die Träger im deutschen Gesundheitswesen?
Die Struktur unseres Gesundheitswesens
unterteilt sich in zwei dominierende Trägerschaften: Die gesetzliche (GKV)
und private Krankenversicherung (PKV). Neben der gesetzlichen
Krankenversicherung existiert die Private als substitutive Einrichtung wie
auch in wenigen europäischen Gesundheitssystemen beispielsweise in den
Niederlanden oder in Nordirland. Substituiv heißt in diesem Sinne, dass
sich bestimmte Personenkreis voll privat krankenversichern und das
gesetzliche System ganz verlassen können. Sie nimmt damit eine wichtige
Rolle in der Systemgestaltung der Bundesrepublik ein. Als Zusatzversicherung
wird sie in fast allen Nationen für die Bereitstellung von Extraleistungen
und Ausgleich von Defiziten des gesetzlichen Versicherungsschutzes
praktiziert.
Aus den Daten der Mikrozensuserhebung aus
dem Jahre 2000 läßt sich der gesetzliche und private
Krankenversicherungsschutz der deutschen Bevölkerung im Januar anteilig
ermitteln. Demnach waren zu diesem Zeitpunkt ca. 88 % der Bevölkerung in
der GKV und 9,05 % ausschließlich privat krankenversichert. Außerdem waren
2,44 % anderweitig geschützt (freie Heilfürsorge, etc.) und 0,19% der
Bevölkerung hatten keinen Krankenversicherungsschutz.
Zu den ausschließlich privat
Krankenversicherten kommen noch ca. 13 Millionen Bundesbürger, die durch
Zusatzversicherungen in verschiedenen Bereichen den Status
"privat" erreichen oder Zusatzleistungen (Brillen, Zahnersatz,
etc.) erhalten.