Seit wann gibt es die gesetzliche und private Krankenversicherung?
Historisch verbriefte Anfänge der
"Krankenversicherung" in Deutschland lassen sich bis tief ins
Mittelalter zurückverfolgen. Damals übernahmen Kirchen und Klöster die
Pflege kranker und alter Menschen.
Zwar bestanden schon damals staatliche und
private versicherungsähnliche Schutzeinrichtungen; sie reichten aber nicht
aus. Der Staat mußte, um einen Teil des Volkes vor Verelendung zu
schützen, mit gesetzgeberischen Maßnahmen eingreifen.
Am 15.06.1883 wurde durch Reichsgesetz die
GKV gegründet. Ziel dieses Gesetzes war es, die einkommensschwächsten
Gruppen der Arbeitnehmerschaft vor den wirtschaftlichen Folgen durch
Krankheit mittels Versicherungszwang zu schützen. Damals umfaßte die GKV
etwa 10 % der Gesamtbevölkerung.
Durch zahlreiche Änderungen und
Hinzufügungen neuer gesetzlicher Bestimmungen wurde im Laufe der Jahre das
Netz der sozialen Sicherheit immer enger geknüpft. Kostendämpfungsgesetze
wie das Gesundheitsreformgesetz (GRG) von 1989 oder das
Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) von 1993 haben das soziale Sicherheitsnetz
wieder etwas gelockert.
Nach der Gründung der GKV konnte die PKV
zunächst nicht zum Durchbruch kommen, weil die bedürftigen Arbeitnehmer
bereits alle versichert waren. Der Mittelstand bedurfte keines
Versicherungsschutzes, da er in der Regel über ein beachtliches Vermögen
verfügte und sich somit selbst schützen konnte.
Dieser Zustand änderte sich schlagartig
nach der Inflation in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts. Durch diese
verarmten große Teile des Mittelstandes konnten diese die Kosten einer
Krankheit nicht mehr alleine tragen. Sie suchten Schutz in der PKV, da sie
aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der GKV nicht beitreten konnten.
Dies ist besonders aus den Bestandszahlen
der PKV von 1924 und 1925 zu ersehen. Zu Anfang des Jahres 1924 betrug die
Mitgliederzahl der PKV noch etwa 600.000, stieg aber innerhalb eines Jahres
auf über 2.000.000 Personen.
Bis 1924 bot die PKV nur
Tagegeldversicherungen zur Sicherung des Einkommens an. Danach entwickelte
sie auch Krankheitskostentarife, die die Kosten von Krankheitsbehandlungen
abdeckten. Diese Tarife ähnelten aber noch stark dem Leistungsgefüge der
GKV.
Erst als mathematische
Kalkulationsgrundlagen zur Berechnung von Krankheitskostentarifen geschaffen
worden war und dadurch die dauernde Erfüllbarkeit der
Versicherungsverträge gesichert werden konnte, brachte die PKV Tarife auf
den Markt, die den individuellen Bedürfnissen ihrer Versicherten gerecht
wurden
Heute kann der PKV-Versicherte den
Leistungsumfang seines Versicherungsschutzes weitgehend selbst bestimmen. Er
hat die Wahl zwischen einem umfassenden Schutz gegen Krankheitskosten jeder
Art und Höhe oder einem Teilschutz, z. B. zur Deckung der Kosten der
Krankenhausbehandlung oder des Verdienstausfalls.