Private Krankenversicherung
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Seit wann gibt es die gesetzliche und private Krankenversicherung?

Historisch verbriefte Anfänge der "Krankenversicherung" in Deutschland lassen sich bis tief ins Mittelalter zurückverfolgen. Damals übernahmen Kirchen und Klöster die Pflege kranker und alter Menschen.

Zwar bestanden schon damals staatliche und private versicherungsähnliche Schutzeinrichtungen; sie reichten aber nicht aus. Der Staat mußte, um einen Teil des Volkes vor Verelendung zu schützen, mit gesetzgeberischen Maßnahmen eingreifen.

Am 15.06.1883 wurde durch Reichsgesetz die GKV gegründet. Ziel dieses Gesetzes war es, die einkommensschwächsten Gruppen der Arbeitnehmerschaft vor den wirtschaftlichen Folgen durch Krankheit mittels Versicherungszwang zu schützen. Damals umfaßte die GKV etwa 10 % der Gesamtbevölkerung.

Durch zahlreiche Änderungen und Hinzufügungen neuer gesetzlicher Bestimmungen wurde im Laufe der Jahre das Netz der sozialen Sicherheit immer enger geknüpft. Kostendämpfungsgesetze wie das Gesundheitsreformgesetz (GRG) von 1989 oder das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) von 1993 haben das soziale Sicherheitsnetz wieder etwas gelockert.

Nach der Gründung der GKV konnte die PKV zunächst nicht zum Durchbruch kommen, weil die bedürftigen Arbeitnehmer bereits alle versichert waren. Der Mittelstand bedurfte keines Versicherungsschutzes, da er in der Regel über ein beachtliches Vermögen verfügte und sich somit selbst schützen konnte.

Dieser Zustand änderte sich schlagartig nach der Inflation in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts. Durch diese verarmten große Teile des Mittelstandes konnten diese die Kosten einer Krankheit nicht mehr alleine tragen. Sie suchten Schutz in der PKV, da sie aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der GKV nicht beitreten konnten.

Dies ist besonders aus den Bestandszahlen der PKV von 1924 und 1925 zu ersehen. Zu Anfang des Jahres 1924 betrug die Mitgliederzahl der PKV noch etwa 600.000, stieg aber innerhalb eines Jahres auf über 2.000.000 Personen.

Bis 1924 bot die PKV nur Tagegeldversicherungen zur Sicherung des Einkommens an. Danach entwickelte sie auch Krankheitskostentarife, die die Kosten von Krankheitsbehandlungen abdeckten. Diese Tarife ähnelten aber noch stark dem Leistungsgefüge der GKV.

Erst als mathematische Kalkulationsgrundlagen zur Berechnung von Krankheitskostentarifen geschaffen worden war und dadurch die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge gesichert werden konnte, brachte die PKV Tarife auf den Markt, die den individuellen Bedürfnissen ihrer Versicherten gerecht wurden

Heute kann der PKV-Versicherte den Leistungsumfang seines Versicherungsschutzes weitgehend selbst bestimmen. Er hat die Wahl zwischen einem umfassenden Schutz gegen Krankheitskosten jeder Art und Höhe oder einem Teilschutz, z. B. zur Deckung der Kosten der Krankenhausbehandlung oder des Verdienstausfalls.


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